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Potsdam/Dokumente/Satzung/2012-09-29

11 Bytes hinzugefügt, 20:23, 30. Sep. 2012
K
Typo
: (2) Auf der Gründungsversammlung sind Anträge, einschließlich Satzungsänderungsanträgen, ohne Einhaltung einer Frist zulässig.
: (3) <sup>1</sup>Das Grundsatz- und Wahlprogramm wird vom Landesverband übernommen und kann um kommunale oder den Landkreis betreffende Themen ergänzt werden. <sup>2</sup>Solche Ergänzungen können nur von der Hauptversammlung mit einer einfachen Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen beschlossen werden. <sup>3</sup>Dabei werden Enthaltungen nicht gezählt.
: (4)<sup>1</sup>Für Urabstimmungen, Auflösung und Verschmelzung finden die einschlägigen Bestimmungen der Landessatzung entsprechende Anwendung.<sup>2</sup>§ 28 Absatz 4 der Landessatzung findet keine Anwendung. <sup>23</sup>Bei einer Auflösung fällt das Vermögen des Stadtverbandes dem Landesverband Brandenburg zu.
==Abschnitt 4 - Schlussbestimmungen==
===§ 14 Inkrafttreten===
: (1) Diese Satzung tritt am 29.09.2012 in Kraft.
: (2) Sollte eine Bestimmung dieser Satzung undurchführbar sein, findet die einschlägige Bestimmung der Landessatzung in der jeweils geltenden Fassung entsprechende Anwendung.
8.052
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