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Diskussion:MOL/Antrag/2012-002

324 Bytes hinzugefügt, 06:38, 13. Okt. 2012
keine Bearbeitungszusammenfassung
Ausserdem können die letzten "umfangreichen" Tätigkeiten nachgetragen werden.
Siehe auch Logbuch.
 
 
Kolben69: Ich bin dagegen. Warum? Weil der Tätigkeitsbericht am KPT fällig ist und nicht zwei Wochen vorher. Joachims Frage spielt dabei eine Rolle. Nachtragen ist nicht das gleiche. Die Rechnungsprüfung am KPT erfolgt ja auch nicht sieben bis zwölf Tage vorher und 4% sollten dabei auch nicht vernachlässigt werden.
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