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Der Vorstand möge beschließen:
P. Kaiser und A. Kolb werden die Fahrkosten für die Shuttlefahrten während der Aufstellungsversammlung in Strausberg anerkannt. Die erstattungsfähigen Kosten werden bezahlt, sobald der Antrag auf Erstattung von Reisekosten vorliegt. Es gilt die gültige Reisekostenordnung. Die maximale Summe für die Erstattung beträgt 200 €.
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