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→Mitspacherecht bei neuen Windkraftanlagen
== Mitspacherecht bei neuen Windkraftanlagen ==
Jeder Bürger der Gemeinde hat ein Mitspracherecht vor der Aufstellung bzw. Beplanung von Windkraftannagen und -gebieten. Dabei sollten Kerndaten wie die Minimalentfernung von Windrädern, zur Gemeinde, dessen Höhen und maximale Anzahl nur durch Entscheidung aller Bürger der Gemeinde herbeigeführt werden können. Windkraftanlagen in Wäldern lehnen wir grundsätzlich ab.
== Ablehnung von Mastanlagen und Biogasanlagen ==