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Kreisverband HVL/GO

8.294 Bytes hinzugefügt, 19:56, 22. Jan. 2013
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=Geschäftsordnung des Kreisvorstandes HVL =
Diese Geschäftsordnung wurde am 1922.0501.2010 2013 auf der [[Kreisverband_HVL/Treffen/2010-05-19|1. Vorstandssitzung]] beschlossen.
=='''Art. 1. : Allgemeines =='''
*(1. ) Der Vorstand führt die Geschäfte des Kreisverbandes Havelland nach den Vorschriften der Gesetze, der Satzung, sowie dieser Geschäftsordnung. Er arbeitet mit den übrigen Organen und Mitgliedern der Partei zum Wohle der Partei vertrauensvoll zusammen.
*(2. ) Jedes Vorstandsmitglied hat die Pflicht, den übertragenen Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen nachzukommen. Sollte ein Vorstandsmitglied seinen Aufgaben zeitweise nicht nachkommen können, so bestimmt es einen Vertreter. In dringenden Fällen ist jedes Vorstandsmitglied zur Vertretung berechtigt und verpflichtet. Tritt ein Vorstandsmitglied zurück, ist dies dem restlichen Vorstand schriftlich anzuzeigen und . Außerdem sind die Basis Mitglieder des Kreisverbandes unverzüglich darüber zu informieren.
*(3. ) Jedes Vorstandsmitglied ist im Rahmen seiner Zuständigkeit allein zu Entscheidungen berechtigt. Je nach Schwere der Entscheidungen ist es angehalten, sich vorher mit dem Rest des Vorstands zu beraten bzw. die Entscheidung gemeinsam zu treffen. Bei Überlappung der Kompetenzen entscheiden die betroffenen Vorstandsmitglieder gemeinsam.
*(4. ) Der Vorstand ist angehalten, gravierende Entscheidungen auf einer möglichst großen Basis zu treffen.
*(5. ) Die Geschäftsordnung kann auf einer Vorstandssitzung mit einfacher Mehrheit geändert werden. Dafür ist ein ordnungsgemäßer Antrag zur Vorstandsitzung Vorstandssitzung zu stellen.
=='''Art. 2. Anträge zu einer Vorstandssitzung==: Der Vorstand'''
*Der Kreisvorstand nimmt Wünsche und Anträge der Kreismitglieder entgegen. Diese können an den Vorstand per Email gerichtet werden und werden möglichst auf (1) Die Zusammensetzung des Vorstandes ergibt sich aus der nächsten Sitzung behandelt. Via Email können Anträge an den Vorstand gerichtet werden, wenn eine Email-Adresse zuvor beim Kreisvorstand hinterlegt wurde. Antragsberechtigt sind alle stimmberechtigten Mitglieder Satzung des Kreisverbandes Havelland. Es können auch Anträge während der Sitzung eingereicht werden. Der Vorstand entscheidet dannAlle Vorstandsmitglieder sind angehalten, ob diese in der aktuellen oder in einer der nächsten Sitzung bearbeitet werdenInformationen zum Kreisverband und zu relevanten Themen über die entsprechenden Kanäle zu veröffentlichen.
==3. Öffentlichkeit und deren Ausschluss==(2) Die Tätigkeitsbereiche der Vorstandsmitglieder sind:
*1. Piraten können der Sitzung des Kreisvorstandes gerne beiwohnen. Sie werden vorab gemäß Satzung über das Stattfinden der Sitzung informiert. Gäste können zugelassen werden. In besonderen Ausnahmen kann auf Antrag einer Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder ein Teil der Sitzung nicht öffentlich abgehalten werden. Der Antrag ist zu begründen. Für virtuelle oder fernmündliche Sitzungen gelten die selben Regeln.Vorsitzender: Rechtliche Vertretung nach außen,Vorbereitung Vorstandssitzung,Ansprechpartner Presse,Vorbereitung Kreisparteitage,Allgemeine Wikipflege,mumble-admin für HVL-Kanal
*2. Der Vorstand verpflichtet sichGeneralsekretär: Vorbereitung Vorstandssitzung, sofern die technischen Möglichkeiten gegeben sindAnsprechpartner Presse, Sitzungen auch virtuell zu übertragen. Dieses gilt nicht Archivierung von Beschlüssen im Wiki, Stammtisch Westhavelland,virtueller Stammtisch,mumble-admin für den nicht öffentlichen Teil.HVL-Kanal Vorbereitung Kreisparteitage,Allgemeine Blogpflege, Twitteraccount, Facebook-Seite
==4. Rederecht==*Kreisschatzmeister:Rechtliche Vertretung nach außen,Stammtisch Falkensee,Allgemeine Blogpflege,Twitteraccount,Facebook-Seite, Ansprechpartner für LGS,
*Jeder Pirat hat während der Vorstandssitzung Rederecht. Eine Wortmeldung ist der Versammlungsleitung durch Handzeichen anzuzeigen. Bei virtuellen Sitzungen wird eine Wortmeldung entweder per kurzen Zuruf und/oder per Mitteilung im Chat angezeigt. Dieses Recht gilt auch für Piraten die nur virtuell an einer Sitzung teilnehmen, obwohl eine Teilnahme vor Ort möglich wäre.Beisitzer: Infostandbeauftragter
==5. Ordnungsmaßnahmen ==*Beisitzer:Archivierung von Beschlüssen im Wiki,Stammtisch Mittleres Havelland,Allgemeine Wikipflege,mumble-admin für HVL-Kanal Ansprechpartner für LGSVorstand (mehrheitlich): Planung des Jahresprogramms des Vorstands, Einberufung von Hauptversammlungen
*Der Sitzungsleiter oder der Vorstandsvorsitzende können Redner, die vom Verhandlungsgegenstand erheblich abweichen, zur Sache verweisen. Ist ein Redner während einer Rede dreimal zur Sache gerufen und beim zweiten Mal auf die Folgen des dritten Rufes hingewiesen worden, so kann ihm nach dem dritten Ruf das Wort entzogen werden. Sitzungsleiter oder Vorstandsvorsitzender können Teilnehmern, die die Ordnung der Versammlung erheblich stören, zur Ordnung rufen. Ist ein Teilnehmer dreimal zur Ordnung gerufen und beim zweiten Mal auf die Folgen eines dritten Rufes hingewiesen worden, so kann er nach dem dritten Mal des Raumes verwiesen werden'''Art. 3: Vorstandssitzungen'''
==6(1) Vorstandssitzungen finden in der Regel öffentlich statt. Leitung Interessierte Piraten können der Vorstandssitzungen==Sitzung des Kreisvorstandes beiwohnen. Weitere Gäste können durch Mehrheitsbeschluss des Kreisvorstandes zugelassen werden.
*Die Leitung der Vorstandssitzungen bestimmt die (2) In besonderen Ausnahmen kann auf Antrag einer Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitgliederein Teil der Sitzung nichtöffentlich abgehalten werden. Der Ausschluss der Öffentlichkeit bzw. Parteiöffentlichkeit ist zu vermeiden und muss explizit begründet werden. Die Vorstandssitzung muss nach Abschluss des nichtöffentlichen Teils öffentlich fortgeführt werden. Nichtöffentlich getätigte Beschlüsse müssen nach Abschluss des nichtöffentlichen Teils öffentlich verlesen, begründet, protokolliert und im Landeswiki veröffentlicht werden.
==7(3) Jedes Vorstandsmitglied ist berechtigt die Einberufung einer Vorstandssitzung zu verlangen, wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt. Der 1. Vorsitzende oder der Generalskretär muss dann innerhalb von 14 Tagen eine solche einberufen. Abstimmungen==
*Stimmberechtigt sind alle Mitglieder des Kreisvorstandes(4) Bei berechtigtem Interesse kann eine Vorstandssitzung fernmündlich abgehalten werden. Es gilt Für solche virtuellen oder fernmündlichen Sitzungen gelten prinzipiell die einfache Mehrheit gleichen Regeln. Wortmeldungen anwesender Piraten sind der anwesenden VorstandsmitgliederVersammlungsleitung mit geeigneten Mitteln, die nicht störend sind, anzuzeigen. Die Beschlussfähigkeit des Kreisvorstandes ist sicher gestelltWerden störende Gäste durch Vorstandsbeschluss von der Vorstandssitzung ausgeschlossen, wenn mindestens 50% sollte ihnen die weitere passive Verfolgung der Kreisvorstandsmitglieder anwesend sindVorstandssitzung ermöglicht werden, sofern dies technisch möglich ist.
== 8'''Art. 3.1: Einladung zu Vorstandssitzungen''' 1. Vorstandssitzungen können von jedem Vorstandsmitglied schriftlich mit einer Frist von sieben Tagen unter Angabe der Tagesordnung und des Tagungsortes einberufen werden. Bei außerordentlichen Anlässen kann die Einberufung auch kurzfristiger erfolgen. Einladungen dürfen auf elektronischem Weg versandt werden, sofern die Mitglieder des Kreisvorstandes eine E-Mail-Adresse bekannt gegeben und dieser Versandart zugestimmt haben. 2. Vorankündigungen der Sitzung erfolgen über die Mailinglisten des Kreisverbandes Havelland und das Landeswiki. Umlaufbeschlüsse ==
*1'''Art. Der Kreisvorstand kann Entscheidungen auch durch Umlaufbeschlüsse per eMail treffen, sofern dadurch die Geschäftsordnung nicht geändert wird und schutzwürdige Daten wie z.B. Personaldaten von Mitgliedern Gegenstand des Beschlusses sind und aus diesem Grund eine Diskussion in der offenen Vorstandssitzung nicht tunlich ist3. 2: Anträge an den Vorstand'''
*2(1) Der Kreisvorstand nimmt Wünsche und Anträge entgegen. Diese müssen an den Vorstand des Kreisverbandes schriftlich per Post oder E-Mail gerichtet werden. Der Eingang des Antrags wird vom Vorstand bestätigt. Wird ein Antrag auf Entscheidung Auf der nächsten Vorstandssitzung werden diese behandelt. Alle Anträge werden, wenn möglich, im Umlaufbeschluss gestellt, ist zugleich eine Frist zur Beschlussfassung zu setzen. Diese Frist soll nicht kürzer als 24 Stunden Landeswiki aufgelistet und nicht länger als 72 Stunden seinvor der nächsten Sitzung veröffentlicht. Beschlüsse werden mit Bei einer Mehrheit übergroßen Anzahl von 2/3 der Stimmen gefasstAnträgen, die innerhalb der so gesetzten Frist abgegeben nicht alle behandelt werdenkönnen, mindestens aber mit den Stimmen werden diese auf die nächste Sitzung verschoben. Die Auswahl der Hälfte Themen übernimmt in diesem Fall der VorstandsmitgliederVorstand auf Mehrheitsbeschluss.
*3(2) Jeder Pirat ist antragsberechtigt. Umlaufbeschlüsse Alle Anträge und Anfragen müssen innerhalb der nächsten zwei Vorstandssitzungen behandelt werden in . Die Reihenfolge der nächsten Vorstandssitzung veröffentlichtAnträge soll sich aus dem Zeitpunkt des Einreichens ergeben. Wurden mehrere thematisch ähnliche Anträge eingereicht, werden diese bevorzugt direkt nacheinander behandelt. Anträge sind jährlich mit fortlaufender Nummer nach Zeitpunkt des Einganges zu erfassen.
==9(3) Nach Feststellung der Tagesordnung dürfen weitere Anträge nur gestellt und beraten werden, wenn sie von einem Vorstandsmitglied des Kreisverbandes oder einer übergeordneten Gliederung eingebracht werden und wenn dem nicht von der Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder widersprochen wird. Protokollführung und Beurkundung==
*1'''Art. Zu Beginn der Sitzung wird aus den Anwesenden ein Protokollant bestimmt. Die Vorstandssitzungen müssen protokolliert werden. Das Protokoll ist von einem hierfür bestimmten Vorstandsmitglied zu unterzeichnen. Das Protokoll ist zu veröffentlichen. Kopien der Protokolldokumente sind zu archivieren.Das Protokoll wird an alle Mitglieder des Kreisverbandes Havelland per EMail zugesandt, sofern die Emailadresse bekannt ist3.3: Online-Übertragung und Aufzeichnung'''
*2Öffentliche Teile der Sitzung sollen, wenn möglich, in Echtzeit über ein Streaming-Medium und ein öffentliches Protokoll verfolgt werden können. Der Vorstand verpflichtet sichAudio- und Videoaufzeichnungen sind zulässig, sofern die technischen Möglichkeiten gegeben sind, das Protokoll live während der Sitzung virtuell zugänglich zu machen..Dieses gilt Vorstand nicht für den nicht öffentlichen Teilmehrheitlich gegen die Aufzeichnung stimmt.
==10'''Art. Verwaltung, Zugriff 3.4: Sitzungsleitung und Sicherung der Mitgliederdaten==Protokollführung'''
*(1) Die Verwaltung der Mitgliederdaten Sitzung wird , wenn möglich, durch den Kreiskassierer verantwortet1. Er verwaltet und sichert die MitgliederdatenVorsitzenden eröffnet. Allen Vorstandsmitgliedern soll auf Begründung Daraufhin wird ein Versammlungsleiter von der Zugriff auf Mitgliedsdaten möglich Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder gewählt. Der Versammlungsleiter muss nicht Vorstandsmitglied sein, sofern sie die gemäß Satzung erforderliche Datenschutzverpflichtung unterzeichnet haben. Die Verwaltung erfolgt im wesentlichen elektronisch.
==11(2) Die Vorstandssitzungen werden protokolliert. Der Protokollführer wird zu Beginn der Sitzung aus den anwesenden Vorstandsmitgliedern gewählt. Es ist außerdem zulässig, einen Protokollführer, der nicht Vorstandsmitglied ist, zu wählen. Tätigkeitsbericht==
*Jedes Vorstandsmitglied erstellt einen Tätigkeitsbericht und legt diesen dem Kreisparteitag vor(3) Das Protokoll muss Anträge, Beschlüsse, Abstimmungsergebnisse, Stellungnahmen sowie Schwerpunkte des Sitzungsverlaufes enthalten. Form Diskussionsbeiträge werden, wenn nicht anders vom Beitragenden gewünscht, unpersonalisiert und Umfang ergibt sich aus den Tätigkeitenstichpunktartig festgehalten.
==12(4) Das schriftliche Protokoll wird dem Vorstand vor Veröffentlichung zur Durchsicht zugestellt. Erfolgen nicht innerhalb von zwei Tagen Einwände, wird es unverändert veröffentlicht. Wird bei Einwänden keine Einigung erzielt, muss innerhalb von sieben Tagen eine außerordentliche Vorstandssitzung einberufen werden mit dem einzigen Tagesordnungspunkt "Protokoll". Aufgabenverteilung==
*(5) Das Protokoll ist von einem hierfür bestimmten Vorstandsmitglied zu unterzeichnen. In der Regel ist das der 1. Vorsitzende oder der 2. Vorsitzende. Das Protokoll ist zu veröffentlichen. Eine Angabe, wo das Protokoll veröffentlicht ist, ist über die Mailingliste oder die Mailinglisten des Kreisverbandes zu kommunizieren. Originale und Kopien der Protokolldokumente sind zu archivieren. '''Art. 3.5: Abstimmungen und Beschlüsse''' Stimmberechtigt sind alle Mitglieder des Kreisvorstandes. Es gilt die einfache Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder. Der gesamte Vorstand übernimmt ist beschlussfähig wenn mehr als die Hälfte der Vorstandsmitglieder anwesend sind. '''Art. 3.6: Umlaufbeschlüsse''' (1) Es sind Umlaufbeschlüsse außerhalb von Vorstandssitzungen möglich. Die Beschlüsse sind zu protokollieren und schnellstmöglich im Landeswiki zu veröffentlichen. (2) Umlaufbeschlüsse können beschlossen werden, wenn es das politische Geschäftsführung Tagesgeschehen oder parteiliche Tagesgeschäfte betrifft oder die interne Arbeitsweise des Kreisvorstandes regeln soll. Bei zeitkritischen Beschlüssen kann eine Vorstandssitzung mit verkürzter Einladungsfrist einberufen werden. (3) Wird ein Antrag auf Entscheidung im Umlaufbeschluss gestellt, ist zugleich eine Frist zur Beschlussfassung zu setzen. Diese Frist soll nicht kürzer als 24 Stunden und nicht länger als 72 Stunden sein. Umlaufbeschlüsse sind angenommen, wenn bis zum Ablauf der Frist mehr als die Hälfte der Vorstandsmitglieder an der Abstimmung teilgenommen haben und mehr als die Hälfte der Vorstandsmitglieder, die abgestimmt haben, dem Umlaufbeschluss zugestimmt haben. Umlaufbeschlüsse können nur von Vorstandsmitgliedern initiiert werden. '''Art. 3.7: Rederecht''' (1) Jeder Pirat hat während der Vorstandssitzung Rederecht. Eine Wortmeldung ist der Versammlungsleitung durch Handzeichen anzuzeigen. Analog dazu reicht in fernmündlichen Sitzungen eine kurze Wortmeldung aus. (2) Das Rederecht ist zulässig, wenn über den zu behandelnden Gegenstand der Tagesordnung die Aussprache eröffnet ist. Die Redner erhalten das Wort in der Reihenfolge der Meldungen. Die Anzahl der Redebeiträge pro Redner und Redezeit liegt im Ermessen des KreisverbandesVersammlungsleiters. Diese Regelung kann analog auch auf Gäste angewandt werden. '''Art. 3.8: Entzug des Rederechts und Ausschluss von der Sitzung''' Der Versammlungsleiter kann Redner, die vom Verhandlungsgegenstand erheblich abweichen, zur Sache verweisen. Ist ein Redner während einer Rede dreimal zur Sache gerufen und spätestens beim zweiten Mal auf die Folgen des dritten Rufes hingewiesen worden, so kann ihm nach dem dritten Ruf das Wort entzogen werden. Der Vorsitzende Versammlungsleiter kann Teilnehmer, die die Ordnung der Versammlung erheblich stören, zur Ordnung rufen. Ist ein Teilnehmer dreimal zur Ordnung gerufen und spätestens beim zweiten Mal auf die Folgen eines dritten Rufes hingewiesen worden, so kann er nach dem dritten Mal des Raumes verwiesen werden. '''Art. 4: Tätigkeitsbericht''' (1) Jedes Vorstandsmitglied ist verpflichtet, während seiner Amtszeit einen schriftlichen Tätigkeitsbericht zu erstellen und diesen zur Entlastung auf der Hauptversammlung, die den nächsten Vorstand wählt, zu Protokoll zu geben. Der Tätigkeitsbericht kann vor der Hauptversammlung veröffentlicht oder auf der Hauptversammlung mündlich vorgetragen werden. Die Tätigkeitsberichte werden anschließend im Rahmen des Protokolls veröffentlicht. (2) Vorstandsmitglieder sind verpflichtet, mit Beendigung Ihres Amtes alle im Rahmen ihrer Vorstandstätigkeit gesammelten Daten (zum Beispiel Arbeitsergebnisse, Dokumente, Kontaktdaten - sofern vom Kontakt genehmigt -, offiziellen Schriftverkehr) an den neugewählten Kreisvorstand zu übergeben. (3) Der Tätigkeitsbericht umfasst die Tätigkeit des jeweiligen Vorstandsmitgliedes im Rahmen der ihm in besonderem Maße Repräsentant dieser Geschäftsordnung zugewiesenen Kompetenzen und als Vertretung anderer Vorstandsmitglieder. Optional kann der Tätigkeitsbericht weitere Tätigkeiten des Vorstandsmitgliedes im Rahmen seiner Parteiarbeit enthalten. Form und Umfang des Tätigkeitsberichts ergeben sich aus den jeweiligen Tätigkeiten des Vorstandsmitgliedes. (4) Jedes Vorstandsmitglied ist angehalten ein Logbuch seiner Tätigkeiten zu führen. '''Art. 5: Verwaltung, Zugriff und wird Sicherung der Mitgliederdaten''' (1) Die primäre Verwaltung der Mitgliederdaten erfolgt durch die Bundesgeschäftsstelle und den Landesschatzmeister.Dem Kreisschatzmeister obliegt die Aufgabe, Änderungen der Mitgliederdaten den zuständigen Stellen anzuzeigen. Der Kreisschatzmeister hat auf jeder Vorstandssitzung die jeweils bekannten und aktuellen Kennzahlen (Kontostände, Barkasse und Mitgliederzahl) öffentlich zu machen. (2) Jedes Vorstandsmitglied erhält Zugriff auf Teile (Mailadresse des Mitgliedes) aus der Mitgliederdatenbank, sofern es diese zur Ausführung seiner Aufgaben benötigt. (3) Eine Weitergabe von Mitgliederdaten an nicht zugriffsberechtigte Personen ist untersagt. Jeder Zugriffsberechigte hat dafür Sorge zu tragen, einen Zugriff durch nicht zugriffsberechtigte Personen auszuschließen. (4) Die Aufnahme von neuen Mitgliedern erfolgt durch alle Beschluss des Vorstandes. Der Vorsitzende oder das dafür zuständige Vorstandsmitglied teilt den restlichen Mitgliedern des Vorstandes unverzüglich den Namen des potentiellen Neumitgliedes in Form eines Umlaufbeschlusses mit und nennt eine angemessene Frist zur Beschlussfassung. Die Vorstandsmitglieder unterstütztsind angehalten kurzfristig ihr Votum kundzugeben. Mit einfacher Mehrheit ist das Mitglied aufgenommen. Eine ablehnende Entscheidung ist gegenüber dem/der Antragsteller/in schriftlich zu begründen. Der Kreiskassierer Vorsitzende oder das dafür zuständige Vorstandsmitglied meldet die Entscheidung unverzüglich dem Landesvorstand bzw. dessen Beauftragten für die Mitgliederverwaltung. '''Art. 6: Kommunikation''' (1) Die generellen Mailinglisten der Piraten des Kreisverbandes Havelland sind offen für alle angemeldeten Benutzer. Für die An- und Abmeldung zu diesen Mailinglisten ist für jeder selbst verantwortlich. Mitglieder des Kreisverbandes sind angehalten, hier angemeldet zu sein. (2) Im Blog des Kreisverbandes Havellland veröffentlicht der Vorstand Pressemitteilungen des KreisverbandesHavelland der Piratenpartei Deutschland. Des Weiteren werden dort öffentliche Einladungen und weitere Neuigkeiten verbreitet. (3) Die E-Mail-Adressen des gesamten Vorstandes und die Verwaltung persönlichen E-Mail-Adressen der Mitglieder des Vorstandes werden an geeigneter Stelle im Landeswiki und Finanzplanung im Blog des Kreisverbandes zuständigHavelland veröffentlicht. (4) Der Vorstand benennt zwei Vorstandsmitglieder, welche die Post am Sitz des Kreisverbandes Havellandes regelmäßig entgegennehmen. Es wird ein dem Datenschutz unterliegendes Posteingangs- und Postausgangsbuch geführt. Eingehende Sendungen werden vom Empfänger umgehend beantwortet. '''Art. 7: Gültigkeitsbereich''' Diese Geschäftsordnung verliert die Gültigkeit, wenn eine neue Geschäftsordnung beschlossen wird. Verliert eine der Regelungen ihre Gültigkeit, bleiben die übrigen Regelungen in Kraft. '''Art. 8: Inkrafttreten''' Diese Geschäftsordnung wurde am 22.01.2013 beschlossen und tritt sofort in Kraft.
==13. Inkrafttreten==
*Diese Geschäftsordnung tritt am 19.05.2010 in Kraft.
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