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Vorstand/Beschluss/2013-021

35 Bytes hinzugefügt, 20:27, 27. Feb. 2013
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Die erstattungsfähigen Kosten werden den Beauftragten erstattet, sobald die Anträge auf Erstattung von Reisekosten vorliegen. Es gilt die gültige Reisekostenverordnung.
 
Die Laufzeit beträgt 48 Stunden.
== Abstimmung ==
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Bearbeitungen