Unterstütze uns! Spende jetzt!

Änderungen

Wechseln zu: Navigation, Suche

Diskussion:Kreisverband MOL/Vorstandssitzung/2009-10-28

437 Bytes hinzugefügt, 12:21, 6. Nov. 2009
Die Seite wurde neu angelegt: „Landessatzung § 16.1.1 Der Landesvorstand (13) Tritt der gesamte Vorstand geschlossen zurück oder ist beschlussunfähig, so führt der dienstälteste Ortsverba…“
Landessatzung § 16.1.1 Der Landesvorstand

(13) Tritt der gesamte Vorstand geschlossen zurück oder ist beschlussunfähig, so führt
der dienstälteste Ortsverbandsvorstand kommissarisch die Geschäfte bis ein von ihm
einberufener außerordentlicher Parteitag schnellstmöglich stattgefunden hat und ein
neuer Landesvorstand gewählt wurde.

Nur zur Erläuterung, falls nicht alle die Satzung im Kopf haben. [[Benutzer:Bastian|Bastian]]
8.056
Bearbeitungen

Navigationsmenü