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Kreisverband HVL/Satzung

66 Bytes hinzugefügt, 17:17, 6. Nov. 2009
§ 6 Der Kreisvorstand
*(d) einem/r BeisitzerIn,
*(e) einem/r BasisvertreterIn, der/die die Interessen der Basis des Kreisverbandes Havelland im eigenen Vorstand, als auch auf Landesebene vertritt.
<div style="float:left; width:100%; margin-top:1px;">**{{RedBox2|1=Anmerkung: sollten |2=Sollten bei der Gründung nicht Genug Mitglieder anwesend sein, werden (d) und (e) gestrichen. Änderung der Satzung wird dann beantragt.}}
(2) Die/der Vorsitzende vertritt den Kreisverband gerichtlich und außergerichtlich.
(9) Der Kreisvorstand ist gegenüber dem Kreisparteitag rechenschaftspflichtig.
(10) Der Kreisvorstand gilt als nicht handlungsfähig, wenn mehr als zwei Kreisvorstandsmitglieder zurückgetreten sind oder sie ihren Aufgaben nicht mehr nachkommen können, oder wenn die Ämter des/r Vorsitzenden oder des/r KassiererIn unbesetzt sind. In diesem Fall ist unmittelbar durch den Landesvorstand ein außerordentlicher Kreisparteitag einzuberufen. Bis zur Wahl eines neuen Kreisvorstandes bestellt der Landesvorstand unmittelbar einen kommissarischen Kreisvorstand.  
== § 7 Der Kreisparteitag ==
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