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Parteitag/2013.1/Antragsportal/Wahlprogrammantrag - 032

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Die Seite wurde neu angelegt: „{{DefaultAntrag |gliederung=Landesverband |parteitag=Landesparteitag |jahreszahl=2013.1 |autor=Ralf Koordinator AK Kommunalpolitik (auf Bitte eingestellt durc…“
{{DefaultAntrag
|gliederung=Landesverband
|parteitag=Landesparteitag
|jahreszahl=2013.1
|autor=Ralf Koordinator AK Kommunalpolitik (auf Bitte eingestellt durch Clara)
|antragstyp=Wahlprogrammantrag
|titel=Demokratisierung der Kommunalverwaltung für alle Bürger !
|zusammenfassung=Die Ämter als Struktur der Kommunalverwaltung werden abgeschafft. Die §§ 133 bis 140 der
Kommunalverfassung sollen deswegen ersatzlos gestrichen werden. Es sind im gesamten Land Brandenburg amtsfreie Gemeinden zu bilden
|text=Der Landesparteitag der Piratenpartei Deutschland, Landesverband Brandenburg möge
beschließen, folgende Position an geeigneter Stelle in das Wahlprogramm zur Landtagswahl
aufzunehmen:
"Die Ämter als Struktur der Kommunalverwaltung werden abgeschafft. Die §§ 133 bis 140 der
Kommunalverfassung sollen deswegen ersatzlos gestrichen werden. "

Die kommunale Verwaltungsstruktur des Amtes ist als Parallelstruktur neben der amtsfreien
Gemeinde überflüssig. Es sind im gesamten Land Brandenburg amtsfreie Gemeinden zu bilden.
An deren Spitze soll überall ein direkt gewählter Bürgermeister stehen.

Der § 134 Abs. 3 zur Überführung der Ämter in amtsfreie Gemeinden ist als Grundlage für
einen ordnungsgemäßen Übergang des Amtes in eine amtsfreie Gemeinde neu zu formulieren und
in die Kommunalverfassung an geeigneter Stelle aufzunehmen. Es ist insbesondere eine
angemessene Übergangsfrist festzuschreiben, die die Verwaltungsaufgaben nicht
beeinträchtigt.
|begruendung=Begründung:

Bisher gibt es 2 Arten von kommunalen Verwaltungsstrukturen im Land Brandenburg. Einmal
das Amt mit einem hauptamtlichen Amtsdirektor und einmal die amtsfreie Gemeinde mit einem
hauptamtlichen Bürgermeister. Den Bürgermeister können die Bürger der amtsfreien Gemeinde
direkt wählen, den Amtsdirektor können die Bürger die in einem Amt wohnen aber nicht
wählen.

Mehr Demokratisierung durch die amtsfreie Gemeinde für allen Bürgerinnen und Bürger des
Landes Brandenburg !

Wir wollen die direkte Demokratie für alle stärken. Deshalb wollen wir keine Strukturen
mehr in denen die Bürger ihren Verwaltungschef nicht wählen dürfen. Warum dürfen einige
Einwohner unseres Landes ihren kommunalen Verwaltungschef direkt wählen, andere aber nicht
? Warum diese Ungleichbehandlung in den kommunalen Wahlrechten ? Wieso werden einige
kommunalen Verwaltungen von hauptamtlichen von den Bürgern direkt gewählten Bürgermeistern
geführt, andere aber von einem Amtsdirektor, der nicht direkt gewählt werden kann ? Dafür
gibt es keine sachlichen Gründe mehr. Es gibt im ländlichen Raum völlig gleiche
Siedlungsstrukturen, die aber diese undemokratischen Unterschiede aufweisen. Das
widerspricht dem Gleichheitsgrundsatz unserer Landesverfassung. Vor dem Hintergrund der
Diskussion über eine Kommunalreform wird die kommunale Selbstverwaltung durch die
Direktwahl der kommunalen Verwaltungschefs gestärkt. Ihre direktdemokratische Legitimation
durch die Bürger ermöglicht eine öffentlich gestärkte Vertretung ihrer Gemeinde.

Ausführliche weitere Begründung:
In der amtsfreien Gemeinde kann im Gesamtinteresse aller Bürger besser geplant werden.
Hier haben die Bürger eine klare Struktur mit einem hauptamtlichen Bürgermeister, der
zugleich Verwaltungchef ist, sowie einer Gemeindevertretung vor sich. Laßt uns starke
Kommunen schaffen für den Erhalt der kommunalen Selbstverwaltung ! Eine Vorraussetzung
dafür ist die amtsfreie Gemeinde für alle Brandenburger Einwohner. Weiterhin wird der
nicht direkt von den Bürgern gewählte Amtsausschuß beseitigt. Dieser wählt bisher den
Amtsdirektor ohne die Bürger einzubeziehen. In diesen Amtsausschuß kommen nur wenige als
ehrenamtliche Gemeindebürgermeister oder ehrenamtliche GVV-Vertreter aufgrund eines in der
Kommunalverfassung festgelegten Schlüssels rein (eine Art indirekte Mandatierung). Das
heißt, jetzt in den Ämtern gibt es kommunale Mandatsträger die im Amtsausschuß sitzen und
solche die dort nicht sitzen (2 "Klassen"). Das ist mit unseren direktdemokratischen
Grundsätzen unvereinbar. Nebenbei wird mit dem Amt auch ein beliebtes "Versorgungsfeld"
der großen Parteien beseitigt. Denn im Amtsausschuß sitzen natürlich überwiegend
Parteienvertreter, die können in der geheimen Ausschußwahl trotz Ausschreibung als
Amtsdirektor wählen wen sie wollen (die bestimmen auch den Text der Ausschreibung und ob
überhaupt ausgeschrieben wird). Da gibt es in den Ämtern 22 Jahre "Erfahrung" in
Brandenburg. Der Bürger ist hier nur Zuschauer (wenn die Sitzung überhaupt öffentlich
war). Mehrkosten oder mehr Verwaltungsarbeitsplätze werden durch den Beschluß dieses
Antrags nicht verursacht. Es sind eher Einsparungen zu erwarten, da der Amtsausschuß
wegfällt. Die Aufgaben bleiben die gleichen. Der Bürger hat in der amtsfreien Gemeinde
keine Nachteile gegenüber dem Amt. Für die Mitarbeiter der Verwaltung ändert sich
ebenfalls nichts.
Hier ist der entprechende Link zur bisherigen Kommunalverfassung:
http://www.bravors.brandenburg.de/sixcms/detail.php?gsid=land_bb_bravors_01[..]
Amtsfreie Kommunen sind bspw. Wiesenburg/Mark, Ketzin, Kloster Lehnin, Milower Land,
Michendorf, Kleinmachnow, Stahnsdorf. Ämter sind z. B. das Amt Brück, das Amt Niemegk, das
Amt Wusterwitz, das Amt Rhinow, das Amt Nennhausen, das Amt Friesack. Diese
unterschiedliche rein kommunalpol. Struktur für die gleichen Aufgaben gibt es im gesamten
Land Brandenburg. Hier ist Reformbedarf angesagt.
http://wiki.piratenbrandenburg.de/Antragsfabrik/LPT_2012.2/%C3%84mter_abschaffen_-_Kommunen_st%C3%A4rken
|prüficon=1
|urltype=Parteitag/2013.1
|abstimmung=1
|wikiBenutzer=Clara
}}

=== Unterstützung / Ablehnung ===

==== Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen ====
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==== Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen ====
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==== Piraten, die sich vrstl. enthalten ====
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=== Diskussion ===
Bitte hier rein.

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