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|titel=Einführung eines Antidiskriminierungsbeauftragten
|zusammenfassung=Das Ziel des Beauftragten ist es, Rassismus, Sexismus, Homophobie, Ableismus, Transphobie, Lookism, Klassismus und jegliche weitere Form von Diskriminierung innerhalb der Piratenpartei zu bekämpfen.
|text=Der Landesvorstand Landesparteitag der PIRATEN Brandenburg möge einen Antidiskriminierungsbeauftragten ernennen. Der Landesvorstand möge bei der Auswahl nur diejenigen Mitglieder der Piratenpartei Deutschland berücksichtigen, die kein innerparteiliches Amt und kein politisches Mandat innehaben. Des Weiteren möge der Landesvorstand diejenigen Mitglieder bevorzugen, die über Fachwissen über bzw. Erfahrungen mit diskriminierenden Strukturen verfügen. Als Vorgabe für die Tätigkeit der Beauftragten möge er beschließen:
Das Ziel des Beauftragten ist es, Rassismus, Sexismus, Homophobie, Ableismus, Transphobie, Lookism, Klassismus und jegliche weitere Form von Diskriminierung innerhalb der Piratenpartei zu bekämpfen. Er ist Ansprechpartner für Opfer und Zeugen von Diskriminierung innerhalb der Piratenpartei, bereitet falls notwendig, Ordnungsmaßnahmen gegen Personen vor, die diskriminierendes Verhalten an den Tag legen und koordiniert bzw. unterstützt generell Maßnahmen gegen Diskriminierung in der Partei. Dazu gehört es auch, Richtlinien zu entwerfen, wie Sensibilität für diskriminierende Mechanismen erreicht und ihnen vorgebeugt werden kann, sowie anschließend die Einhaltung dieser Richtlinien zu überprüfen. Des Weiteren ist darauf hinzuwirken, dass die Teilhabe in der Piratenpartei frei wird von Barrieren und sozialen Hürden. Der Beauftragte veröffentlicht vor der Neuwahl des Landesvorstands einen Bericht, in dem Erfolge wie Misserfolge seiner Tätigkeit sowie weiterhin bestehende Probleme ausführlich darzulegen sind.
|begruendung=Der Antidiskriminierungsbeauftragte soll nicht wegen "aktueller" Fälle berufen werden. Es geht stattdessen vielmehr daraum bei zukünftigen Fällen einen Ansprechpartner zu haben.