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Vorstand/Antrag/2013-030

1 Byte hinzugefügt, 16:14, 6. Jul. 2013
K
Typo
Damit wird den Antragstellern auch die Wahrnehmung des Stimmrechts verwehrt.
Dies ist ein unhaltbarer Vorgang. Es ist auch nicht notwendig, dass der für die Mitgliederverwaltung der jeweiligen Gliederung Zuständige einen pgpPGP-key Key einrichtet. Die Daten können auch in einem kleinen Truecrypt-Container übermittelt werden.
Ob der für die Mitgliederverwaltung der jeweiligen Gliederung Zuständige den Erfordernissen des Datenschutzes entspricht, kann kurzfristig beim Landesdatenschutzbeauftragten abgefragt werden. Es geht um maximal 11 Personen. Der Antragsteller hat dem Landesvorstand eine Namensliste übermittelt.
In Gliederungen, die Probleme mit der Mitgliederverwaltung haben, kann die Aufnahme dem Landesvorstand nach §2 Abs 2 Satz 4 übertragen werden.
Durch die enorme Verzögerung bei der Bearbeitung der Aufnahmeanträge entsteht dem Landesverband ein schwerer wirtschaftlicher und ideeler ideeller Schaden.
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