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→§ 7 Der Kreisparteitag
(6) Antragsberechtigt ist jedes stimmberechtigte Mitglied des Kreisverbandes.
{{RedBox2|1=Vorschlag|2=
Eventuell sogar jedes Mitglied, nur weil jemand Zahlungsrückstände hat heißt es ja nicht das seine Ideen schlecht sind. Kann halt nicht mit abstimmen aber Anträge einreichen -Vorschlag von Ernst --[[Benutzer:Baddaddie|baddaddie]] 17:58, 13. Nov. 2009 (CET)--[[Benutzer:Baddaddie|baddaddie]] 17:54, 13. Nov. 2009 (CET)
}}
(7) Der Kreisparteitag ist beschlussfähig, wenn 20% der stimmberechtigten Mitglieder, jedoch mindestens 2 stimmberechtigte Mitglieder mehr als der Kreisvorstand umfasst, anwesend sind.