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Kreisverband HVL/Satzung

314 Bytes hinzugefügt, 19:02, 13. Nov. 2009
§ 10 Finanzen / Datenschutz
(1) Der/die KassiererIn und der/die Vorsitzende sind gegenüber Kreditinstituten einzelvertretungsberechtigt. Sie können weiteren Mitgliedern des Vorstandes Bankvollmacht erteilen.
<div style="float:left; width:100%; margin-top:1px;">
{{RedBox2|1=Vorschlag |2=
gemeinschaftliche Vertretungsberechtigung? Also das nur beide Unterschreiben können. Ist natürlich schwierig da die Entfernung recht groß ist. - Vorschlag von Ernst --[[Benutzer:Baddaddie|baddaddie]] 18:02, 13. Nov. 2009 (CET)
}}
(2) Der Kreisverband ist zu einer ordnungsgemäßen Finanzführung verpflichtet.
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