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Bundestagswahl 2013/Potsdam

114 Bytes hinzugefügt, 18:48, 10. Jul. 2013
Genehmigung der Plakatierung
'''Bedingungen'''
* Aufstellung an Kraftfahrstraßen ist grundsätzlich '''unzulässig ''' (in Potsdam nur '''Nuthestraße''')* Anbringung von Wahlplakaten an historischen Lampenmasten im Innenstadtbereich sowie in Babelsberg ist '''unzulässig'''* Historische Lampenmasten sind (Anlage folgt):
:* Tuchmacher- Leuchten,
:* Potsdamer- Eiglocke und
:* Potsdamer- Schinkel- Leuchten
* Fotos dieser Leuchten, an denen '''nicht''' plakatiert werden darf:
 
<gallery>
Datei:LeuchtenPotsdam.jpg
</gallery>
'''Sonstiges'''
4.189
Bearbeitungen

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