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MOL/Beschluss/2013-006

708 Bytes hinzugefügt, 21:22, 22. Jul. 2013
Abstimmung
|betreff= [[Kreisverband MOL/Beschluss|MOL/Beschluss/2013-006]]
|dafür= Daniel Tzschentke aka Colletti, [[Benutzer:Verklicker|Petra]]
|dagegen=[[Benutzer:Kolben69|Andreas]], [[Benutzer:Kibō|Dietmar]]
|enthalten=
|fehlt=
|bemerkung= [[Benutzer:Kolben69|Andreas]]: Ich bin dagegen, weil es keinen Hinweis darauf gibt, wie die Fahrkosten belegt werden müssen und somit jeder einfach Geld anfordern könnte. Im Beschluß muss geregelt sein, wie der Antragsteller seine Fahrtkosten belegen muss. Auch sollte geregelt sein, wie Fahrtkosten erstettet werden, wenn die Summe der Anträge 500,-€ übersteigt. Bekommen dann alle anteilig oder wird "wer zuerst kommt..." als Kriterium zur Auszahlung festgelegt. Schließlich ist niemand verpflichtet, die geforderten Fahrtkosten dann auch zu spenden.
Ricorehfelde: ich stimme Andreas bei Der Ablehnung zu, jedoch mit dem Zusatz bei Verpflichtung zur Spende, unterstütze ich den Beschluss und Spende selbst 50€
 
[[Benutzer:Kibō|Dietmar]] :
ich bin eigentlich für eine Überarbeitung (Vertagung) des Beschlusses,folgende Pkt. sollten meiner Meinung festgelegt werden
 
- die Betroffenen Mitglieder sollten vorher bekunden, ob sie Spenden möchten oder nicht und ob sie überhaupt entschädigt werden möchten (Verpflichten geht meiner Meinung nicht)
 
- 500 € sollten als maximaler Decklungsbetrag angesehen werden
 
- um Unklarheiten und Unterstellungen vorzubeugen sollten Beschluss 007/2013 und 006/2013 zusammengefast und überarbeitet werden.
 
- mal abklären welche Kostenpunkte überhaupt berücksichtigt werden sollen,
 
PS: ich würde meine Aufwandsentschädigung komplett spenden.
}}
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