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Gläsernes Mobil/Reservierung

20 Bytes hinzugefügt, 09:09, 14. Sep. 2013
K
Typo
§ 3 Die nutzende Gliederung meldet vorab die vollständigen Kontaktdaten von zwei Ansprechpartnern den Beauftragten des Landesverbandes Brandenburg.
§ 3 Für jeden Leihvorgang ist ein <big>[[Media:Leihvetrag_GM_V2013.pdf|Leihvertrag]] </big> zu unterschreiben und den Beauftragten des Landesverbandes Brandenburg zu übermitteln.
§ 4 Die Beauftragten der übergebenden und übernehmenden Untergliederung fertigen ein Übergabeprotokoll (Anlage zum Leihvertrag), das alle festgestellten Mängel aufführt und unaufgefordert an orga<at>glaesernesmobil.de geschickt wird.
§ 6 Die Bereitstellung und die Organisation von Transportmöglichkeiten, von einer Veranstaltung zur nächsten Veranstaltung, obliegt nicht den Beauftragten. Fahrer und Fahrzeug zum Transport muss der Veranstalter stellen. Gleichwohl sollten dem Veranstalter und den Beauftragten ein Qualifikationsnachweis (Führerschein, Fahrpraxis) des Fahrers und den Voraussetzungen entsprechende Papiere des Zugfahrzeuges vorliegen. Damit es bei einem Unfall nicht zum Ausschluss der Haftpflichtversicherung kommen kann.
Der aktuelle Standort des Gläsernen Mobils steht <big>[[Gläsernes_Mobil/Logbuch | im Logbuch]]</big>.
==Reservierungen==
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