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Benutzer Diskussion:ΒαšîšÞîℜατ

152 Bytes hinzugefügt, 17:18, 7. Nov. 2013
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2. Ein Datenschutzbeauftragter kann nicht abberufen werden. Er ist so ziemlich ewig DSB - bis er im Knast sitzt, tot ist oder selbst nicht mehr will.
: Heißt das jetzt, dass der Ex-Bundesdatenschutzbeauftragte im Knast sitzt, tot ist oder selbst nicht mehr wollte? http://vorstand.piratenpartei.de/beauftragungen/#Datenschutzbeauftragter_bestellt_nach_BDSG
 
Nö, das scheint nur zu heißen, dass entweder der Vorstand die rechtliche Lage nicht kennt oder ein Witzbold denen eine andere PDF untergejubelt hat.
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