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Vorstand/Antrag/2014-005

574 Bytes hinzugefügt, 14:13, 24. Jan. 2014
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|gegner=
# ???# --[[Benutzer:RicoB CB|RicoB CB]] - Frau Presseverantwortliche hat laut [[AG Presse- und Öffentlichkeitsarbeit/GO|Geschäftsordnung]] (Art.4.3 Abs.3 i.V.m. Art. 3 Abs. 3) bereits eine Freigabeberechtigung. Sie braucht lediglich zwei weitere Augen von weiteren (stellv.) Presseverantwortlichen, AG-PrÖA-Koordinatoren und/oder LaVo-Mitgliedern. Vier-Augen-Prinzip durch entsprechende Personen abdecken ... und ab geht die Post. Dieser Antrag ist daher obsolet. (PS: Allein unter den Unterstützern dieses Antrages finden sich zwei AG-PrÖA-Koordinatoren ... also macht doch einfach)
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