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Vorstand/Antrag/2014-005

228 Bytes hinzugefügt, 14:59, 24. Jan. 2014
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# --[[Benutzer:RicoB CB|RicoB CB]] - Frau Presseverantwortliche hat laut [[AG Presse- und Öffentlichkeitsarbeit/GO|Geschäftsordnung]] (Art. 4.3 Abs. 3 i.V.m. Art. 3 Abs. 3) bereits eine Freigabeberechtigung. Sie braucht lediglich zwei weitere Augen von weiteren (stellv.) Presseverantwortlichen, AG-PrÖA-Koordinatoren und/oder LaVo-Mitgliedern. Vier-Augen-Prinzip durch entsprechende Personen abdecken ... und ab geht die Post. Dieser Antrag ist daher obsolet. (PS: Allein unter den Unterstützern dieses Antrages finden sich zwei AG-PrÖA-Koordinatoren ... also macht doch einfach)
:*Anmerkung: Es scheitert daran, dass die PrÖA keinen Zugang zum Blog bekommt. Dies wird nicht begründet. Daher der Antrag. Mit "einfach machen" ist leider nicht. --[[Benutzer:Bastian|Bastian]]
::*Anmerkung: Laut diesem Antrag hat die Presseabteilung doch Zugang; angeblich liegen doch zahlreiche unveröffentlichte Artikel im Backend. http://www.piratenbrandenburg.de/author/presselvbb/ veröffentlicht ja auch fleißig.
}} <!-- Ende Vorlage Antrag -->
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