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'''Treffen & Protokolle'''
* [[Redaktionskommission/Treffen/2014-01-25|Sitzung am 25.01.2014]], 14:00 Uhr, {{Mumble2}}
* [[Redaktionskommission/Treffen/2014-01-10|Sitzung am 10.01.2014]], 21:00 Uhr, {{Mumble2}}
* [[Redaktionskommission/Treffen/2013-12-27|Sitzung am 27.12.2013]], 20:00 Uhr, {{Mumble2}}
=== Transparenz in Politik und Verwaltung ===
==== Transparente Strukturen in der öffentlichen Verwaltung ====
Die PIRATEN Brandenburg unterstützen die Schaffung transparenter Strukturen, um das Vertrauen in Politik und Verwaltung zu stärken. Dabei darf die Transparenz aber nicht nur Elemente des Haushalts aufgreifen, sondern muss auch bei Entscheidungsfindungen, Vertragsabschlüssen und bei Berichten zu politischen Themen angewandt werden. Grundsätzlich soll Ziel ist es, das Informationsrecht des Bürgers hin zu einer Informationspflicht der Verwaltung entwickelt werdenzu entwickeln. Die Prinzipien von Open Data sollen müssen auch an dieser Stelle eingehalten werden. Der Landesrechnungshof Brandenburg soll dafür Sorge tragen, dass die Die Transparenz des öffentlichen Eigentums darf nicht durch Verschachtelung von Unternehmensbeteiligungen umgangen wirdwerden. Dies kann z.B. durch den Landesrechnungshof Brandenburg oder eine andere unabhängige Organisation überwacht werden.
==== Livestream und Videoprotokolle des Landtags ====
==== Reform des Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetzes ====
Die PIRATEN Brandenburg setzen sich dafür ein, dass im Land Brandenburg ein zeitgemäßes, modernes Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz geschaffen wird. In Brandenburg existiert zwar ein verfassungsrechtlich gesichertes Recht auf Akteneinsicht, dieses wird aber durch ein unzulängliches Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz ausgehebelt. Nach Ansicht der PIRATEN Brandenburg hat jedermann, ohne einen Grund für seinen Antrag angeben zu müssen, grundsätzlich freien, ersatzweise beschränkten Informationszugang zu allen – hoheitlichen und fiskalischen – Verwaltungsvorgängen zu erhalten. Zur Wahrung dieses Rechts stellt die Piratenpartei Brandenburg folgende Mindestanforderungen an das Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz:* - Ausnahmen, zum Beispiel der Schutz besonderer öffentlicher Belange sowie personenbezogener Daten und Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen, sind eng und nur unter Abwägung mit gegebenenfalls höherrangigen Rechten zuzulassen.* - Die Akteneinsicht und Aktenauskunft hat innerhalb einer vorgeschriebenen kurzen Frist zu erfolgen.* - Die für die Akteneinsicht zu erhebenden Verwaltungsgebühren sind so zu gestalten, dass diese das Informationsrecht der Bürgerinnen und Bürger nicht behindern. Auskünfte und die Einsichtnahme in Akten sollen vorwiegend kostenlos sein. Maximal sind die Material- und Versandkosten als Gebühr anzusetzen.* - Ablehnungen von Anträgen sind zu begründen und müssen gerichtlich nachprüfbar sein.* - Die Einhaltung des Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetzes ist durch einen entsprechenden Beauftragten, an den sich jeder beschwerdeführend wenden kann, zu überwachen.
Das Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz soll zudem auch Anwendung finden, wenn Aufgaben an privatrechtlich organisierte Stellen ausgelagert werden: bislang kommt das Gesetz in diesem Fall nicht zum Tragen, selbst wenn sich das betreffende Unternehmen in hundertprozentigem Eigentum der öffentlichen Hand befindet.
==== Transparenz der Sitzungen des Landtags und der Ausschüsse ====
Alle Sitzungen des brandenburgischen Landtags und alle öffentlichen Ausschusssitzungen sollen über die Internetpräsenz des Landtags live gestreamt werden. Zusätzlich ist ein schriftliches, maschinenlesbares Protokoll an zentraler Stelle abrufbar zur Verfügung zu stellen.
Bei nichtöffentlichen Sitzungen sollen mindestens die Tagesordnung, der begründete Antrag auf Ausschluss der Öffentlichkeit, sowie eventuelle namentliche Abstimmungen veröffentlicht werden.
==== Transparenz der Sitzungen in den Kommunen ====
Die Piratenpartei Brandenburg setzt sich dafür ein, dass alle Verträge und Gutachten von Körperschaften des öffentlichen Rechts (zum Beispiel Gemeinde, Amt, Stadt und Landkreis) komplett, barrierefrei und kostenfrei öffentlich zugänglich gemacht werden. Der Ausschluss der Öffentlichkeit von Sitzungen oder Ausschüssen ist auf ein absolutes Minimum zu beschränken. Nichtöffentliche Sitzungen sollen in jedem Einzelfall öffentlich begründet und beschlossen werden. Protokolle von Sitzungen und Ausschüssen sollen sofort und vollständig maschinenlesbar online verfügbar gemacht werden. Protokolle nichtöffentlicher Sitzungen müssen anonymisiert in gleicher Weise veröffentlicht werden.
Änderungen am Protokoll sind transparent darzustellen und zu begründen. Alle öffentlichen Sitzungen sind live zu übertragen und gleichzeitig aufzuzeichnen und sind ebenfalls entsprechend zu veröffentlichen.
=== Demokratie und Wahlrecht ===
==== Demokratie ohne Staatszugehörigkeit ====
Alle Menschen haben das Recht die Politik mitzugestalten. Die bestehenden Hürden, die durch das veraltete Staatsangehörigkeitsrecht entstehen, werden die PIRATEN Brandenburg aufheben.
Die Piratenpartei Brandenburg wird das bereits geltende Wahlrecht für EU-Bürger auf kommunaler Ebene ausweiten. Das Wahlrecht ist allen Menschen, deren Lebensmittelpunkt in Brandenburg liegt, zu gewähren, um ihnen zu ermöglichen, aktiv an der Gestaltung ihres Umfelds mitzuwirken. Dies betrifft sowohl die Kommunalwahlen als auch das Recht an Bürgerentscheiden teilzunehmen.
==== Gleiches Kommunalwahlrecht für alle Bürger ====
Die PIRATEN Brandenburg setzen sich für eine Gleichstellung der demokratischen Bürgerrechte bei der Wahl der kommunalen Hauptverwaltungsbeamten durch die Bürgerinnen und Bürger in Brandenburg ein. Wir fordern die Einführung der Direktwahl der Haupverwaltungsbeamten durch die Bürgerinnen und Bürger für alle Kommunalverwaltungen im gesamten Land Brandenburg. Wir fordern die entsprechende Änderung in der Kommunalverfassung Brandenburg durch den Landtag Brandenburg.
==== Stärkung der direkten Demokratie im Land Brandenburg ====
Bislang dürfen Volksinitiativen und Volksbegehren keine Vorschläge unterbreiten, die größere Auswirkungen auf den Landeshaushalt haben. Das Gesetz über das Verfahren bei Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid (VAGBbg) soll dahingehend geändert werden, dass Volksinitiativen und Volksbegehren auch zulässig sind, wenn sie sich auf den Landeshaushalt auswirken.
Die PIRATEN Brandenburg setzen sich außerdem dafür ein, dass die Hürden für das Zustandekommen eines Volksbegehrens gesenkt werden:
Das Gesetz über das Verfahren bei Volksinitiative,Volksbegehren und Volksentscheid (VAGBbg) soll dahingehend geändert werden, dass für den Erfolg eines Volksbegehrens 60.000 – statt bisher 80.000 – gültige Eintragungen ausreichen.
Die Eintragung für ein Volksbegehren soll darüber hinaus nicht mehr ausschließlich in amtlichen Eintragungsräumen erfolgen; der sogenannte “Amtseintrag” soll entfallen.
Die PIRATEN Brandenburg setzen sich für die Abschaffung dieser Hürde ein, da sie Volksbegehren erschwert und zur Politikverdrossenheit beiträgt. Stattdessen fordert die Piratenpartei Brandenburg die Ermöglichung der Unterschriftensammlung auf offener Straße.
Die Piratenpartei Brandenburg setzt sich im Verfahren für Volksentscheide dafür ein, dass das bisher geltende Zustimmungsquorum – wonach die einfache Mehrheit mindestens 25 Prozent der Stimmberechtigten darstellen muss – abgeschafft wird. Wie bei Wahlen soll die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen entscheiden.
Bei Volksentscheiden, die den Wortlaut der Verfassung ausdrücklich ändern oder diese ergänzen, ist bislang die Zustimmung von 50 Prozent der Stimmberechtigten notwendig.
Die PIRATEN Brandenburg machen sich dafür stark, dass dieser Wert auf 25 Prozent abgesenkt wird. Vor einem Volksentscheid sollen alle Haushalte im Land Brandenburg eine Info-Broschüre erhalten, in der der Inhalt des Volksentscheides mit ausgewogenen Argumenten der Pro- und Contra-Seite dargestellt wird.
==== Einführung neuer Onlinebeteiligungsformen====
Das Internet verändert die modernen Gesellschaften nachhaltig, es fördert kooperatives Denken und Handeln und stellt eine neue Chance für die Partizipation des Bürgers in der Demokratie dar. Um die neuen Möglichkeiten der Teilhabe am politischen Willensbildungsprozess für das Land Brandenburg zu nutzen, sollen im Rahmen von wissenschaftlich begleiteten Pilotprojekten die technischen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen erforscht werden. Hieraus soll ein Leitfaden zur breiten Einführung von internetgestützten Bürgerbeteiligungsformen erarbeitet werden, um eine schnelle Einführung zu ermöglichen.
==== Onlinepetitionen nach Bundesvorbild ====
Jeder hat das Recht, sich mit Anliegen und Beschwerden an die Volksvertretung zu wenden. Deshalb möchten wir den Bürgern einfachere Wege ermöglichen, an der Gesetzgebung mitzuwirken. Dazu gehören auch Onlinepetitionen, die über ein Portal – nach Vorbild des Bundestages – zum gesellschaftlichen Diskurs einladen. Mitzeichnerunterschriften sollen auch online gesammelt werden können. Petenten mit einer signifikanten Anzahl von Mitzeichnern sollen dabei ein Anhörungsrecht im Landtag erhalten. ==== Abschaffung der Amtseintragung====Die Piratenpartei Brandenburg setzt sich für eine Abschaffung der Amtseintragung für Unterstützungsunterschriften nach § 28a Absatz 4 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes ein.
==== Sperrklauseln bei Wahlen ====
Die PIRATEN Brandenburg sind gegen die Einführung einer expliziten Sperrklausel im Kommunalwahlrecht. Jegliche Art von Wahlhürde richtet sich gegen den Grundgedanken der Demokratie. Die Piratenpartei Brandenburg befürwortet aktiv eine Pluralität von Parteien, Wählergruppen und Einzelpersonen in den gewählten Gremien, die der freiheitlich demokratischen Grundordnung entsprechen. Auch kleinen Parteien und Gruppen darf der Einzug in kommunale Vertretungen nicht durch kaum überwindbare Zugangshürden erschwert werden. Das Kommunalwahlgesetz darf keine Wählerstimme abwerten. Die PIRATEN Brandenburg treten zudem für eine deutliche Senkung der Sperrklausel bei den Landtagswahlen auf höchstens drei Prozent ein. ==== Kumulieren und Panaschieren====Die PIRATEN Brandenburg streben den Einsatz des Wahlsystems „Kumulieren und Panaschieren“ bei Landtagswahlen an. Die Bürger erhalten dabei drei Stimmen, die sie innerhalb der Parteilisten an Kandidaten vergeben können. Es können Mandatsbewerber aller antretenden Parteien und Wählervereinigungen angekreuzt werden. Jedem Kandidaten können dabei bis zu drei Stimmen gegeben werden. Weiterhin soll es möglich sein, nur einer Partei seine Stimme zu geben. Wird die von der Partei aufgestellte Liste durch das so genannte Listenkreuz bestätigt, werden die Stimmen der Listenreihenfolge entsprechend auf die Kandidaten verteilt, bis alle Stimmen vergeben sind. Dabei kann der Wähler auch Kandidaten auf der angekreuzten Liste durchstreichen. Diese erhalten dann keine Stimme.
Das Kumulieren und Panaschieren ermöglicht den Bürgern, ihrer Stimme mehr Gewicht zu verleihen. Die PIRATEN Brandenburg setzen sich dafür ein, dass sich das Land Brandenburg bei Landtagswahlen den Ländern Bremen und Hamburg anschließt und das Kumulieren und Panaschieren ermöglicht. ==== Bürgermeister per Zustimmungswahl Mindestfraktionsstärke auf zwei Sitze begrenzen====Die PIRATEN Brandenburg setzen sich für eine Wahl der Oberbürgermeister und Bürgermeister per Zustimmungswahl ein. Bei dieser einfachen und leicht verständlichen Methode haben die Wähler die Möglichkeit, für beliebig viele Kandidaten zu stimmen. Wählbar sind alle Kandidaten, die die dafür notwendigen Grundvoraussetzungen erfüllen. Gewählt ist der Kandidat mit den meisten Stimmen. Die Vorteile der Zustimmungswahl sind vielfältig. Der beliebteste Kandidat gewinnt Seit dem Jahr 2011 können die WahlKommunalvertretungen selbst bestimmen, und die strukturelle Benachteiligung ab welcher Anzahl von kleinen Parteien wird verringert. Konsensfindung und die Diskussionen an Sachthemen werden gefördert und mögliche Verzerrungen des Wählerwillens durch das Stichwahlsystem werden ausgeschlossenMandaten eine Partei beziehungsweise Wählergemeinschaft Fraktionsstatus erhält.
==== Kumulieren und Panaschieren Bürgermeister per Zustimmungswahl ====Die PIRATEN Brandenburg streben den Einsatz des Wahlsystems „Kumulieren setzen sich für eine Wahl der Oberbürgermeister und Panaschieren“ bei Landtagswahlen an Bürgermeister per Zustimmungswahl ein. Die Bürger erhalten dabei drei StimmenBei dieser einfachen und leicht verständlichen Methode haben die Wähler die Möglichkeit, die sie innerhalb der Parteilisten an für beliebig viele Kandidaten vergeben könnenzu stimmen. Es können Mandatsbewerber aller antretenden Parteien und Wählervereinigungen angekreuzt werden. Jedem Wählbar sind alle Kandidaten können dabei bis zu drei Stimmen gegeben werden. Weiterhin soll es möglich sein, nur einer Partei seine Stimme zu geben. Wird die von der Partei aufgestellte Liste durch das so genannte Listenkreuz bestätigt, werden die Stimmen der Listenreihenfolge entsprechend auf die Kandidaten verteilt, bis alle Stimmen vergeben sinddafür notwendigen Grundvoraussetzungen erfüllen. Dabei kann Gewählt ist der Wähler auch Kandidaten auf der angekreuzten Liste durchstreichen. Diese erhalten dann keine Stimme. Das Kumulieren und Panaschieren ermöglicht Kandidat mit den Bürgern, ihrer Stimme mehr Gewicht zu verleihen. Die PIRATEN Brandenburg setzen sich dafür ein, dass sich das Land Brandenburg bei Landtagswahlen den Ländern Bremen und Hamburg anschließt und das Kumulieren und Panaschieren ermöglichtmeisten Stimmen.
==== Zwingende Bürgerentscheide bei Gemeindefusionen ====
Im Jahr 2001 hat es zahlreiche Bürgerentscheide über die Zusammenlegung von Gemeinden gegeben. Allerdings wurden diese von den Gemeinderäten von „oben“ angesetzt. Bisher besteht kein Automatismus, der gewährleistet, dass die Bürger zwingend das letzte Wort bei einer möglichen Fusion haben – so sollte es nach Ansicht der Piratenpartei Brandenburg aber sein. Grund dafür ist, dass eine Zusammenlegung von Gemeinden auch immer ein Weniger an Repräsentation bedeutet, da die Kommunalvertretung für deutlich mehr Menschen und ein größeres Gebiet zuständig ist. Die PIRATEN Brandenburg machen sich dafür stark, dass bei einer bevorstehenden Zusammenlegung von Gemeinden – beziehungsweisen Kreisen – zwingend Bürgerentscheide in den betroffenen Kommunen stattfinden müssen. Ein Zusammenschluss erfolgt nur dann, wenn in den betroffenen Kommunen jeweils die Mehrheit zustimmt. ==== Dezentralisierung der Verwaltung in ländlichen Gemeinden====Die PIRATEN Brandenburg setzen sich für eine teilweise Dezentralisierung der Verwaltung in ländlichen Gemeinden durch verstärkte Nutzung des Internets ein. Sie befürworten eine regelmäßige Bedienung von Gemeindeteilen durch Amtsbusse, in denen ein möglichst weites Spektrum von Amtsgeschäften erledigt werden kann (rollendes Bürgerbüro), bei denen physische Präsenz des Bürgers notwendig ist.
==== Mindestfraktionsstärke auf zwei Sitze begrenzen Bürgerbegehren zu Bauprojekten ====Seit dem Jahr 2011 können die Kommunalvertretungen selbst bestimmen, ab welcher Anzahl von Mandaten eine Partei beziehungsweise Wählergemeinschaft Fraktionsstatus erhält. So sehen einige Landkreise und Städte zurzeit eine Mindestfraktionsstärke von vier Sitzen vor. An den Fraktionsstatus Zu wichtigen Themenbereichen sind jedoch entscheidende parlamentarische Rechte im Land Brandenburg Bürgerbegehren nach wie die Entsendung von Mitgliedern in die Ausschüsse und damit auch das Stimmrecht sowie der Anspruch auf Mittel für Sachkosten und die Nutzung öffentlicher Räumlichkeiten gekoppeltvor gesetzlich ausgeschlossen. Von einer Anhebung, die ursprünglich dazu diente, rechtsextremen Parteien die Arbeit in den Kommunalvertretungen zu erschweren, sind alle kleinen Gruppierungen betroffen, eben auch lokale Bürgerbündnisse, die in die Kommunalvertretung gewählt wurden. Um mehr Chancengleichheit zwischen etablierten und neuen Kräften zu gewährleisten, Die PIRATEN Brandenburg setzen sich die PIRATEN Brandenburg dafür ein, dass alle Parteien und Wählergemeinschaften mit mindestens zwei gewählten Vertretern Fraktionsstatus erhaltendie Bauleitplanung als Gegenstand für Bürgerbegehren zugelassen wird. KreiseDer Negativkatalog wird darüber hinaus soweit ausgedünnt, Städte dass nur noch Pflichtaufgaben nach Weisung und Gemeinden sollten davon absehen Auftragsangelegenheiten, die Haushaltssatzung, von dieser Regelung abzuweichenPersonalangelegenheiten sowie Anträge mit gesetzwidrigem Ziel ausgeschlossen sind.
=== Innere Sicherheit und Justizpolitik ===