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Der Landenvorstand Landesvorstand möge auf dem nächsten und den folgenden Parteitagen die Möglichkeit zur Verifizierung als stimmberechtigtes Mitglied für den Basisentscheid i.S.d. § 16 Abs. 2 der Bundessatzung einrichten und die Vorstände der anderen Gliederungfen Gliederungen auffordern, dies ebenfalls zu tun.
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