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Bearbeitungen
Änderungen
keine Bearbeitungszusammenfassung
Fassung bei Annahme des Antrages:
(1) Satzungs- und Programmänderungsanträge sowie Anträge, die auf die Tagesordnung des nächsten Landesparteitages gesetzt werden sollen, können jederzeit gestellt werden, spätestens jedoch sind sie vier drei Wochen vor Tagungsbeginn des kommenden Parteitages einzureichen.
|begruendung=Drei Wochen Frist für die Einreichung von Anträgen ist genug. Parteimitglieder können sich über das Internet rechtzeitig informieren, eine Druckausgabe des Antragsbuchs mit Andruck e.t.c. wird ohnehin nicht erstellt. Durch die Verkürzung der Frist gibt es mehr Möglichkeiten, auch aktuellere Anträge einzureichen.
|prüficon=2