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(1) Um eine Gleichbehandlung aller Piraten im Landesverband zu gewährleisten, werden die Rechte und Pflichten der Piraten des Landesverbandes allein durch die Bundessatzung geregelt. Eine hiervon abweichende Regelung durch niedere Gliederungen ist unzulässig.
[...]
In eurer Begründung schreibt ihr weiter: "Der Lavo hat starke Bedenken gegen eine Mitgliedschaft des Antragstellers und möchte daher von seinem Widerspruchsrecht Gebrauch machen. Der Lavo möchte aber anschließend trotzdem das Gespräch mit dem Antragssteller suchen, um die Sachlage weiter zu klären und schließt eine spätere erneute Antragstellung nicht von vorneherein aus."