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Vorstand/Beschluss/2014-025

75 Bytes hinzugefügt, 19:59, 18. Apr. 2014
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|bemerkung= nach der aktuellen Bundessatzung muss bei einem vorher von einer anderen Gliederung abgelehnten Mitglied der BuVo der Aufnahme ebenfalls zustimmen. Zitat: "§ 3 - Erwerb der Mitgliedschaft
(1) ...
(2) Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand der zuständigen Gliederung, so lange die Satzung der Gliederung nichts anderes bestimmt. Aufnahmeanträge von ehemaligen Piraten, die rechtswirksam aus der Partei ausgeschlossen wurden, oder die während eines gegen sie gerichteten Parteiausschlussverfahrens die Partei verlassen haben, sowie Aufnahmeanträge von Personen von denen ein früherer Aufnahmeantrag abgelehnt wurde, müssen zusätzlich vom Bundesvorstand genehmigt werden. Der Bundesvorstand soll dabei die zuständige Gliederung anhören. Die Mitgliedschaft beginnt nach Annahme des Aufnahmeantrages mit der Entrichtung des ersten Mitgliedsbeitrages.". Eine Anfrage an den BuVo zur Klärung des Prozesses dafür ist gestellt.
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