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Antragsfristen sind in der [[Satzung/Landessatzung#.C2.A7_15_Antr.C3.A4ge_und_Rederecht|Landessatzung § 15 ''Anträge und Rederecht'']] geregelt.
* Satzungs- und Programmänderungsanträge: '''fünf Wochen vor Tagungsbeginn am 06.06.2014 um 23:59:59 Uhr'''
:* '''<span style="color:#c00;">Die Antragsfrist für Satzungs- und Programmänderungsanträge ist abgelaufen!</span>'''
* '''Sonstige Anträge, Positionspapiere: <span style="color:#080;">14 Tage</span>'''
* '''Später eingereichte Anträge können nur behandelt werden, wenn die Mehrheit dem zustimmt.'''