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|Thema = Einleitung eines Verfahrens zur Verhängung einer Ordnungsmassnahme
|Name = Vorstandsbeschluss, Antragsteller Andreas Schramm
|Datum = 1617.10.2014|Status = Antrag für die nächste Vorstandssitzung angenommen
}}
Die Begründung liegt dem Landesvorstand vor. Im Hinblick auf das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen ist die Begründung nicht öffentlich zu machen.
== Abstimmung ==
{{Voting
|betreff= [[Vorstand/Beschluss|2014-076]]
|dafür=Andreas, Micha, Jens, Jörg Jürgen|dagegen=Lutz
|enthalten=
|fehlt=Mandy|ergebnis= angenommen / abgelehnt / vertagt|bemerkung=
}}