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{{Anfrage
|Thema = Haushaltsplan 2015
|Name = [[Benutzer:Thomas(OHV)|Thomas Bennühr]]
|Status = neu
}}
== Fragen ==
In der Satzung des LVBB ist keine Regelung zur Aufstellung eines Haushaltsplanes getroffen worden.
Im Gegensatz dazu sieht die Bundessatzung unter Buchstabe E. ETAT in $ 16 die Aufstellung eines Haushaltsplanes vor.
Nach § 1 Abs. 2 Satz 2 der Landessatzung hat die Bundessatzung bei gegensätzlichen Regelungen Vorrang vor der Landessatzung.
Der Landesverband soll somit für jedes Kalenderjahr einen Haushaltsplan aufstellen.
Hat der Schatzmeister des LVBB einen Haushaltsplan 2015 aufgestellt?
Falls ja, hat der Vorstand den Haushaltsplan 2015 beschlossen?
Wenn der Haushaltsplan 2015 bisher nicht beschlossen oder weder aufgestellt noch beschlossen sein sollte, bis wann soll diese wesentlichen Grundlage der innerparteilichen Finanzierung vorliegen?
== Antworten ==
Antwort bitte hier rein!
<!-- Kategorie -->
[[Kategorie:Landesvorstand/Anfrage|Anfrage]]
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{{Anfrage
|Thema = Haushaltsplan 2015
|Name = [[Benutzer:Thomas(OHV)|Thomas Bennühr]]
|Status = neu
}}
== Fragen ==
In der Satzung des LVBB ist keine Regelung zur Aufstellung eines Haushaltsplanes getroffen worden.
Im Gegensatz dazu sieht die Bundessatzung unter Buchstabe E. ETAT in $ 16 die Aufstellung eines Haushaltsplanes vor.
Nach § 1 Abs. 2 Satz 2 der Landessatzung hat die Bundessatzung bei gegensätzlichen Regelungen Vorrang vor der Landessatzung.
Der Landesverband soll somit für jedes Kalenderjahr einen Haushaltsplan aufstellen.
Hat der Schatzmeister des LVBB einen Haushaltsplan 2015 aufgestellt?
Falls ja, hat der Vorstand den Haushaltsplan 2015 beschlossen?
Wenn der Haushaltsplan 2015 bisher nicht beschlossen oder weder aufgestellt noch beschlossen sein sollte, bis wann soll diese wesentlichen Grundlage der innerparteilichen Finanzierung vorliegen?
== Antworten ==
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[[Kategorie:Landesvorstand/Anfrage|Anfrage]]