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Kreisverband PM/KPT2014.01

2.248 Bytes hinzugefügt, 23:05, 10. Nov. 2014
keine Bearbeitungszusammenfassung
== eingereichte Anträge ==
{{BlueBox2|1=AntragstitelAnpassung an Landessatzung, hier: Mitgliedschaft|2=Text* SÄA - Antrag vom 17.10.2014, Antragsteller Andreas Schramm Die Mitgliederversammlung möge beschließen: § 2 (2) der Kreissatzung wird wie folgt geändert: *Alte Fassung* "§ 2 Mitgliedschaft ... (2) Über die Aufnahme von Mitgliedern entscheidet der Vorstand desKreisverbandes Potsdam - Mittelmark nach Anhörung des Landesvorstandes.Der Landesvorstand kann sich innerhalb von 14 Tagen zum Aufnahmeantragäußern." *Neue Fassung* "§ 2 Mitgliedschaft ... (2) Über die Aufnahme von Mitgliedern entscheidet der Vorstand desKreisverbandes Potsdam-Mittelmark nach Zustimmung des Landesvorstandes."  Begründung: Die Änderung in der Kreissatzung vollzieht die Änderung in derLandessatzung nach. 
}}
 
{{BlueBox2|1= Verlegung Sitz des Kreisverbandes nach Bad Belzig|2=
 
* SÄA - Antrag vom 17.10.2014, Antragsteller Andreas Schramm
 
Die Mitgliederversammlung möge beschließen:
 
*Alte Fassung*
 
"§ 1 Name, Sitz und Tätigkeitsgebiet
 
(1) Der Kreisverband Potsdam-Mittelmark (Kurzbezeichnung: PIRATEN
PM) der Piratenpartei Deutschland, im Folgenden Kreisverband genannt,
ist eine Gliederung des Landesverbands Brandenburg der Piratenpartei
Deutschland.
(2) 1Der Sitz des Kreisverbandes ist Potsdam."
 
*Neue Fassung*
 
"§ 1 Name, Sitz und Tätigkeitsgebiet
 
(1) Der Kreisverband Potsdam-Mittelmark (Kurzbezeichnung: PIRATEN
PM) der Piratenpartei Deutschland, im Folgenden Kreisverband genannt,
ist eine Gliederung des Landesverbands Brandenburg der Piratenpartei
Deutschland.
(2) 1Der Sitz des Kreisverbandes ist Bad Belzig."
 
 
Begründung:
 
Wir haben unser Kreisgeschäftsstelle in Bad Belzig. Damit sollte auch
der Sitz der Gliederung Bad Belzig sein.
 
 
 
}}
 
{{BlueBox2|1= Streichung "Fachgremium"|2=
 
* SÄA - Antrag vom 17.10.2014, Antragsteller Andreas Schramm
 
Die Mitgliederversammlung möge beschließen:
 
§ 8 (3) Satz 2 der Kreissatzung, welcher wie folgt lautet:
 
" § 8 Aufgaben
 
...
 
(3) ...
 
2Soll von wesentlichen Grundgedanken der Landessatzung abgewichen
werden, stellt der Kreisvorstand die beabsichtigten Satzungsänderungen
zunächst einem - vom Landesvorstand zu bestellenden - Fachgremium vor."
 
wird ersatzlos gestrichen.
 
 
Begründung:
 
Die Regelung ist überflüssig.
 
}}
 
 
 
 
== Kandidaten für Versammlungsämter ==
9.312
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