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Vorstand/Protokolle/2014-11-14

1 Byte entfernt, 15:59, 16. Nov. 2014
K
TOP 8.2: Anfrage 00153: +format
"§ 16 Haushaltsplan
:(1) Der Schatzmeister stellt jedes Kalenderjahr vorab einen Haushaltsplan auf, der vom Vorstand beschlossen wird. Ist es absehbar, dass der Haushaltsansatz nicht ausreicht, hat der Schatzmeister unverzüglich einen Nachtragshaushalt einzubringen.
:(2) Der Schatzmeister ist bis zu dessen Verabschiedung an die Grundsätze einer vorläufigen Haushaltsführung gebunden."
In der Satzung des Landesverbandes gibt es keine derartige Regelung. Wenn man die Regelung der Bundessatzung auch für Brandenburg anwendet, ist der derzeitige -erst vor rund 3 Monaten gewählte- Schatzmeister der falsche Ansprechpartner für das Kalenderjahr 2014.
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