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Vorstand/Beschluss/2014-084

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{{Vorstand TopNavigation}}
__NOTOC__
'''Zurück zur [[Vorstand/Beschluss|Übersicht der Beschlüsse]]'''

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{{Beschluss
|Thema = Einleitung eines Verfahrens zur Verhängung einer Ordnungsmassnahme
|Name = Umlaufbeschluss, Antragsteller Andreas Schramm
|Datum = 17.11.2014, Laufzeit: 48h, Beginn: 18.30 Uhr
|Status = Abstimmung läuft
}}

== Einleitung eines Verfahrens zur Verhängung einer Ordnungsmassnahme ==

Der Landesvorstand möge beschließen:
Gegen das Mitglied [Name dem Landesvorstand bekannt] wird ein Verfahren zur Einleitung einer Ordnungsmassnahme nach § 6 der Landessatzung eingeleitet.

== Begründung ==

Die Begründung liegt dem Landesvorstand vor. Im Hinblick auf das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen ist die Begründung nicht öffentlich zu machen.

== Anmerkung ==

Bitte hier rein oder weglassen! :-)

== Abstimmung ==
<!-- Bitte Namen an der richtigen Stelle einsetzen: Micha, Lutz, Jens, Mandy, Jörg, Andreas, Jürgen -->
{{Voting
|betreff= [[Vorstand/Beschluss|2014-084]]
|dafür=
|dagegen=
|enthalten=
|fehlt=
|ergebnis= angenommen / abgelehnt / vertagt
|bemerkung=
}}

<!--
== Protokoll ==

siehe Vorstandssitzung vom [[Vorstand/Protokolle/2014-MM-DD|DD.MM.2014]]
-->

<!-- Kategorien -->
[[Kategorie:Landesvorstand/Beschluss|2014]]
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