415
Bearbeitungen
Änderungen
→Einleitung eines Verfahrens zur Verhängung einer Ordnungsmassnahme
Der Landesvorstand möge beschließen:
Gegen das Mitglied [Name dem Landesvorstand bekannt] wird ein Verfahren zur Einleitung einer Ordnungsmassnahme nach § 6 der Landessatzung eingeleitet. Anm.: Gegen Th.Budich.org [[Benutzer:Budlbn|mfG_TB]] ([[Benutzer Diskussion:Budlbn|Diskussion]]) 10:58, 24. Nov. 2014 (CET)
== Begründung ==