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Vorstand/Beschluss/2014-084

124 Bytes hinzugefügt, 10:58, 24. Nov. 2014
Einleitung eines Verfahrens zur Verhängung einer Ordnungsmassnahme
Der Landesvorstand möge beschließen:
Gegen das Mitglied [Name dem Landesvorstand bekannt] wird ein Verfahren zur Einleitung einer Ordnungsmassnahme nach § 6 der Landessatzung eingeleitet.  Anm.: Gegen Th.Budich.org [[Benutzer:Budlbn|mfG_TB]] ([[Benutzer Diskussion:Budlbn|Diskussion]]) 10:58, 24. Nov. 2014 (CET)
== Begründung ==
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