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Andreas Schramm
*Hm... ''"Der Schaden kann beispielsweise im Ansehen der Partei in der Öffentlichkeit..."'' Oh je, wen man da alles schon hätte mit OMs belegen müssen. Zudem sind viele Tatbestände dieser Art recht subjektiv. Das wird eine wirklich schwere Entscheidung und verlangt euch ein gerüttelt Maß an Kompetenz ab. ''"Persönlichkeitsrecht des Betroffenen ... nicht öffentlich"'' - kann eigentlich der Betroffene, wenn er das anders sieht, die Begründung veröffentlichen? [[Benutzer:Skff|sk]]
Guten Morgen!