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Die Haltungsform von Nutztieren muss - sofern Arbeits- und Tierschutzrichtlinien dem nicht entgegenstehen - so gestaltet sein, dass keine Amputationen von Körperteilen notwendig werden. Maßnahmen wie Schnäbel kürzen oder Schwänze abschneiden, die bei zu enger Haltung eingesetzt werden, sind zu verbieten.
Die Tötung von Großtieren wie Rindern und Schweinen, sowie gravierende Eingriffe, wie etwa die Kastration von Ferkeln, dürfen nur unter Betäubung erfolgen. Transportzeiten von Großtieren vom Hof bis zum Schlachthof dürfen sechs Stunden nicht übersteigen. Wirtschaftsweisen, die dazu führen, dass ein Großteil der Tiere – zum Beispiel auf Grund des Geschlechts – sofort getötet und als Müll entsorgt wird, sind umzustellen. Brandzeichen, zum Beispiel Schenkelbrand bei Pferden, sind konsequent zu verbieten.
http://www.spiegel.de/wirtschaft/service/wiesenhof-zulieferer-arbeiter-erschlagen-enten-mit-mistgabel-a-1009273.html