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VV/Verfahren-001

Aus PiratenWiki
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1. Verfahren

Korrespondenz

2. Name oder Firma der verantwortlichen Stelle

Piratenpartei Deutschland Landesverband Brandenburg; Leiter der verantwortlichen Stelle: Thomas Bennühr

3. Inhaber, Vorstände, Geschäftsführer oder sonstige gesetzliche oder nach der Verfassung des Unternehmens berufene Leiter und die mit der Leitung der Datenverarbeitung beauftragten Personen

Landesschatzmeister, Mitgliederverwaltungsbeauftragte

4. Anschrift der verantwortlichen Stelle

Piratenpartei Deutschland Landesverband Brandenburg; - Landesgeschäftsstelle - ; Garnstr. 36; 14482 Potsdam

5. Zweckbestimmungen der Datenerhebung, -verarbeitung oder -nutzung

Zweck der Nutzung der Daten ist die Information über aktuelle Entwicklungen, Aktionen oder besondere Termine der Piratenpartei Deutschland. Weiterhin werden die Daten genutzt, um Mitglieder an ausstehende Mitgliedsbeiträge zu erinnern sowie für die Einladung zu Parteitagen, bzw. Hauptversammlungen des Landesverbandes und seiner Gliederungen.

6. Beschreibung der betroffenen Personengruppen und der diesbezüglichen Daten oder Datenkategorien

Für den Zweck der Mitgliederinformation werden die Adressen von Mitgliedern der Piratenpartei, sowie ehemaligen Mitgliedern der Piratenpartei Deutschland gespeichert.

7. Empfänger oder Kategorien von Empfängern, denen die Daten mitgeteilt werden können

Die Daten können für die Abwicklung des Versandes an technische Beauftragte weitergegeben werden.

8. Regelfristen für die Löschung der Daten:

Die Daten werden dem Parteiengesetz nach für die Dauer der Mitgliedschaft und 10 Jahre nach Austritt oder Tod des Mitglieds gespeichert. Temporär notwendige Zwischenspeicherungen sind nach Versand durch einen technischen Beauftragten umgehend zu löschen.

9. Geplante Datenübermittlung in Drittstaaten:

Es gibt keine Übermittlung der Daten an Drittstaaten.

10. Allgemeine Beschreibung, die es ermöglicht, vorläufig zu beurteilen, ob die Maßnahmen nach Art.32 DSGVO zur Gewährleistung der Sicherheit der Verarbeitung angemessen sind

Die Maßnahmen der Speicherung sind nach Art.32 DSGVO angemessen.

Prüfvermerk: Abgenommen