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Vorstand/Anfragen/Nr-00291

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ACHTUNG: Diese Seite dient der Beantwortung der Frage durch den Vorstand. Kommentare und Antworten anderer User werden bitte auf der hinterlegt oder vorher mit dem Vorstand abgesprochen.


Thema: Wo ist die Drohne?
Name: Andreas Schramm
Status: beantwortet

Frage

Ahoi werter Landesvorstand,

ich stelle nachfolgende Anfrage an den Landesvorstand:

I.

Der Landesverband hat vor geraumer Zeit eine teure Drohne angeschafft.

II.

Ich frage nunmehr:

1. Befindet sich die Drohne noch im Eigentum des Landesverbandes?

Sofern die Frage zu Ziffer 1 bejaht wird:

2. Wo / bei wem ist aktuell der Standort der Drohne?

3. Wie oft ist die Drohne seit deren Anschaffung zu welchem Anlass eingesetzt worden? (Bitte Auflistung)

Sofern die Frage zu Ziffer 3 nicht beantwortet werden kann:

4. Wie oft ist die Drohne seit dem 09.10.2022 zu welchem Anlass eingesetzt worden? (Bitte Auflistung)


Vielen Dank für die Einstellung der Frage/n im wiki und deren Beantwortung.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Schramm


Antwort

Antwort des Landesvorstandes

Die Anfrage vom 28.01.2025 wurde aus dem OTRS Ticket #1082610 übertragen.

Antwort Thomas Ney

Hallo Andreas,

persönlich beantworte ich deine Anfrage wie folgt:

Zu 1.) Ja.

Zu 2.) Die Drohne befindet sich im Besitz des RV Nord.

Zu 3. bzw. 4.) Eine komplette Auflistung aller Einsätze - insbesondere für die Zeit, bevor die Drohne im Besitz des RV Nord war - kann ich dir nicht geben. Ich weiß, dass diese zumindest für Aufnahmen zum Baubeginn der Tesla-Gigafactory genutzt wurde. Für den RV Nord hatte zudem Marko Tittel für den Kommunalwahlkampf 2019 Aufnahmen gemacht. Seit der EU-Drohnenverordnung von 2021 bedarf es zur Benutzung der Drohne auf Grund ihres Gewichts (> 249g) eines "kleinen Drohnenführerscheins", einer Registrierung des Piloten beim Luftfahrtbundesamt und einer Drohnenhaftpflichtversicherung. Insbesondere der letztgenannte Punkt ist für die Drohne des LVBB nicht erfüllt, weshalb sie seit dem Jahr 2021 nicht mehr zum Einsatz kam. Darüber hinaus ist die Drohne auf Grund der fehlenden Zertifizierung als Bestandsdrohne in der Unterkategorie A3 einzuordnen, womit sie ohne vorherige Genehmigung leider kaum noch sinnvoll einsetzbar ist, da stets ein horizontaler Mindestabstand von 150m zu unbeteiligten Personen, Wohn-, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebieten sowie 100m zu Autobahnen, Bundesstraßen, Wasserwegen, Bahnanlagen, Oberleitungen und Kraftwerken einzuhalten ist.