Vorstand/Anfragen/Nr-00304
Thema: Ablehnung von Mitgliedsanträgen ohne Begründung
Name: Andreas Schramm
Status: beantwortet
Frage
Ahoi werter Landesvorstand,
ich stelle nachfolgende Anfrage an den Landesvorstand:
I.
Der Landesvorstand lehnt immer wieder Mitgliedsanträge ab ohne dass aus dem Vorstandsprotokollen ersichtlich ist warum eine Ablehnung erfolgt ist und welche Rechtsbehelfsmöglichkeiten gegeben sind.
siehe hierzu beispielsweise: https://wiki.piratenbrandenburg.de/Vorstand/Protokolle/2025-02-12
II.
Ich frage nunmehr an:
Erfolgt zu den vom Landesvorstand ohne Begründung abgelehnten Anträgen an den Landesvorstand noch ein Schreiben des Landesvorstandes (an die Mitglieder) mit einer Begründung der Ablehnung und Rechtsbehelfsbelehrung.
Vielen Dank für die Einstellung der Frage im wiki und deren Beantwortung.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Schramm
Anmerkung
Die Anfrage vom 13.02.2025 wurde aus dem OTRS Ticket #1082789 übertragen.
Antwort des Landesvorstandes
Wenn Anträge an den Landesvorstand gestellt werden, werden sie nach Geschäftsordnung bearbeitet.
Wenn es die Zeit zulässt, werden diese sogar zusätzlich in den Arbeitssitzungen besprochen.
Der jeweilige Antrag wird zzt. _noch_ ohne Anwesenheit des Antragstellers in Vorstandssitzungen aufgerufen und - wenn kein weitere Redebedarf bei den Vorstandsmitgliedern besteht - abgestimmt.
Die Begründung erfolgt mündlich in der Sitzung. Eine Transkription für diejenige, die sich die Begründung nicht anhören wollen, ist nicht vorgesehen. Dies ist seit 2008 nicht üblich.
Es steht jedem Mitglied frei, für sich mit geeigneten technische Mitteln eine Transkription zu erstellen. Mitglieder mit Beeinträchtigungen können in Einzelfällen beim Landesvorstand diesbezüglich nachfragen, sofern das Transkript für die Erfassung des Inhalten von wesentlicher Relevanz ist.
Eine Rechtsbehelfsbelehrung entfällt, weil die Beschlüsse eine Vorstandes kein Bescheid oder Urteil eines Gerichtes oder einer Behörde darstellt. Im Übrigen wird empfohlen, sich das ParteienG und/oder die Satzungen der zuständigen Gliederungen durchzulesen.