Unterstütze uns! Spende jetzt!

Vorstand/Anfragen/Nr-00349

Aus PiratenWiki
< Vorstand‎ | Anfragen
Version vom 13. Februar 2026, 11:39 Uhr von ThomasG (Diskussion | Beiträge) (Titel ergänzt)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Thema: "Bearbeitung von Anträgen durch den Landesvorstand, hier: Protokoll der LaVo-Sitzung vom 11.02.2026"
Name: Andreas Schramm
Status: beantwortet

Frage

Ahoi werter Landesvorstand,

ich stelle nachfolgende Anfrage an den Landesvorstand:

1. Sachverhalt

Laut Protokoll hat der Landesvorstand am 11.02.2026 eine Sitzung abgehalten, Teilnehmer: Sebastian K. und Thomas G. Gäste waren danach nicht anwesend.

Wie mittlerweile üblich, wurden wieder viele Angelegenheiten nicht bearbeitet.

Zudem wurden Anträge, siehe Ziffer 5.1.1 bis 5.1.2 wegen "Nichtanwesenheit des Antragstellers" einfach für erledigt erklärt. Die Bearbeitung des Antrages zu Ziffer 5.1.3 wurde trotz Nichtanwesenheit des Antragstellers auf die nächste Sitzung verschoben.

Beim Antrag zu Ziffer 5.1.4 ist dann zu lesen, dass der Antragsteller aufgefordert wurde seinen Antrag in der Sitzung vorzustellen (oder einen Vertreter zu entsenden). Wie oben bereits ausgeführt, waren lt. Protokoll der Sitzung lediglich Sebastian K. und Thomas G. anwesend. Weder war der Antragsteller dieses Antrages Dennis K. anwesend noch ein Vertreter.

Spannenderweise wurde dieser Antrag gleichwohl angenommen. Spannend deshalb, da es sich um ein Mitglied eines anderen Landesverbandes handelt, welches hier gar nicht antragsberechtigt ist. Allerdings ist der Antragsteller Mitglied im Bundesvorstand.

Bei der Entscheidung über den Antrag zu Ziffer 5.1.4 spielte die Anwesenheit während der Sitzung dementsprechend offensichtlich auch keine Rolle, sondern es wurde nach anderen Kriterien entschieden. Welche, ist offen und gilt es zu ergründen.

-> https://wiki.piratenbrandenburg.de/Vorstand/Protokolle/2026-02-11

Nun meine Frage:


2. Frage

a. Ist das Protokoll zutreffend, dass in der LaVo-Sitzung am 11.2.2026 nur zwei Personen anwesend waren?

(Denkbar ist hier ja auch, dass das Protokoll wie eine Vielzahl der Protokolle aus 2025 falsch/unrichtig ist)

b. Nach welchen Kriterien erfolgt die Bearbeitung von Anträgen von Mitgliedern im Landesvorstand?

Sofern es für die Bearbeitung keine Kriterien gibt:

c. Wäre die Ausarbeitung von Kriterien durch Dritte (welche so etwas können) für den Landesvorstand eine Option?


Vielen Dank für die Einstellung der Anfrage im wiki und deren Beantwortung.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Schramm


Anmerkung

Die Anfrage ging per E-Mail am 13.02.2026 im OTRS Ticket #1086931 ein und wurde 1:1 ins Wiki übertragen.

Antwort des Landesvorstandes

Werter Andreas,

vielen Dank für deine Anfrage. Gerne beantworten wir die Fragen wie folgt:

Zu Frage 2a (Anwesenheit und Protokollierung)
Es ist zutreffend, dass neben den im Protokoll genannten Vorstandsmitgliedern auch Gäste bei der Sitzung anwesend waren. Gemäß der üblichen Praxis und zum Schutz der Persönlichkeitsrechte besteht für Gäste jedoch keine Pflicht, namentlich im Protokoll erfasst zu werden, sofern sie dies nicht ausdrücklich wünschen oder durch Redebeiträge („Wesentliche Tagungsinhalte“ gem. Art. 2.2 GO) aktiv in Erscheinung treten. Das Protokoll ist daher insofern korrekt, als es die formell notwendigen Angaben zu den Mitgliedern des Landesvorstandes und den aktiven Sitzungsteilnehmern enthält.
Zu Frage 2b (Kriterien der Antragsbearbeitung)
Die Bearbeitung von Anträgen richtet sich nach Art. 3 der Geschäftsordnung des Vorstandes. Dieser besagt:
„Anträge, die an den Landesvorstand gestellt werden, werden nur behandelt, wenn die antragstellende Person oder eine Vertretung anwesend ist, oder ein Mitglied des Vorstandes den Antrag übernimmt.“
Daraus ergeben sich die objektiven Kriterien für die Handhabung in der Sitzung vom 11.02.2026:
# Formelle Vertretung: Im Fall des Antrages unter Ziffer 5.1.4 (Antragsteller Dennis K.) hat sich der Antragsteller im Vorfeld mit dem Vorsitzenden abgestimmt. Der Vorsitzende hat die Vertretung übernommen und den Antrag in die Sitzung eingebracht. Damit war die formale Bedingung der Geschäftsordnung erfüllt. Bei den Anträgen unter Ziffer 5.1.1 bis 5.1.2 (Antragsteller Andreas Schramm) war weder der Antragsteller anwesend, noch wurde eine Vertretung benannt oder der Antrag von einem Vorstandsmitglied übernommen.
# Parteizweck und ständige Übung: Inhaltlich handelte es sich bei dem angenommenen Antrag um Wahlkampfunterstützung für einen anderen Landesverband. Die Mitwirkung an Wahlen entspricht dem unmittelbaren Parteizweck gemäß Parteiengesetz und Satzung. Es entspricht der langjährigen Übung und Tradition des Landesverbandes Brandenburg, solche solidarischen Anträge zur Unterstützung anderer Gliederungen wohlwollend und zügig zu behandeln, um die politische Handlungsfähigkeit der Gesamtpartei nicht durch Formalia zu behindern. Dies steht im Einklang mit früheren Beschlüssen, bei denen Wahlkampfunterstützungen auch ohne physische Anwesenheit externer Antragsteller beschlossen wurden (vgl. als Präzedenz z. B. die Unterstützung der Landtagswahlkämpfe in NRW und Schleswig-Holstein oder Berlin). Im Gegensatz dazu bedurften die internen Verwaltungs- und Positionierungsanträge des Antragstellers zu Ziffer 5.1.1 bis 5.1.2 einer Erläuterung und Diskussion durch den Antragsteller, um eine fundierte Willensbildung des Vorstandes zu ermöglichen.
Zu Frage 2c (Ausarbeitung von Kriterien durch Dritte)
Da die Kriterien in Art. 3 der Geschäftsordnung bereits eindeutig definiert sind und entsprechend angewendet wurden, besteht kein Bedarf für die Ausarbeitung neuer Kriterien durch Dritte.

Mit freundlichen Grüßen

für den Landesvorstand

Thomas Gaul