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Vorstand/Anfragen/Nr-00285

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ACHTUNG: Diese Seite dient der Beantwortung der Frage durch den Vorstand. Kommentare und Antworten anderer User werden bitte auf der Diskussionsseite hinterlegt oder vorher mit dem Vorstand abgesprochen.


Thema: Schlechtes Klima im Landesverband
Name: Andreas Schramm
Status: neu

Frage

Beim Bundesschiedsgericht läuft ein Berufungsrechtsstreit des RV West gegen den Landesverband (vertreten durch den Landesvorstand) zur restlichen Aufhebung des Beschlusses des Landesvorstandes B2024-021. Nachdem das Föderale Schiedsgericht den vorbezeichneten Beschluss des Landesvorstandes bereits weitreichend aufgehoben hatte, behauptet der Landesvorsitzende für den Landesvorstand nunmehr im Berufungsverfahren, dass es den RV West (rechtlich) gar nicht gibt und unterstellt dem RV West zudem auch noch -wahrheitswidrig- Prozessbetrug.
Ich frage nunmehr die weiteren Mitglieder des Landesvorstandes Thomas Gaul und Thomas Ney: Erfolgen diese -auch in eurem Namen abgegebenen- Erklärungen von Bastian mit eurem Wissen und Wollen?

Antwort

Die übliche Verfahrensweise ist (auch in der Piratenpartei), dass während einer laufenden Rechtsangelegenheit nicht öffentlich berichtet wird. Und wenn gegen diesen juristischen Usus verstoßen wird, sollten zumindest die Behauptungen einer rechtlichen Prüfung standhalten.

Das sind die Fakten:

Der (alte) Vorstand des LV Brandenburg hat die Weisung erteilt, dass streitbefangene Wahlplakate nicht mehr aufgestellt werden dürfen. Der Vertreter des RV-West (neu) hat dagegen vor dem Föderalen Schiedsgericht der Piratenpartei Deutschland Klage eingereicht, die nur zu einem Teil Erfolg hatte. Insbesondere hat das Föderalen Schiedsgericht festgestellt, dass eingereichte Belege zur Beweis- bzw. Glaubhaftmachung nicht glaubhaft sind und ggfls. einer Überprüfung bedürfen.

Das hat dem Vertreter des RV-West (neu) nicht gereicht und es wurde Berufung beim Bundesschiedsgericht eingelegt.

Der amtierende Vorstand des LV Brandenburg hat das Verfahren „geerbt“ und zumindest aus den ihm zugänglichen Verfahrensakten versucht, die Sachlage rechtlich zu bewerten. Eine vollständige Akteneinsicht wurde vom BSG nicht gewährt.

Dabei wurde zwei verfahrenserhebliche Umstände festgestellt:

1. Der RV-West (neu) hat sich gegründet, aber bis heute keine Genehmigung des LV Brandenburg vertreten durch dessen Vorstand erhalten. Es existiert lediglich ein Eintrag im BB-Wiki, dass ein Antrag gestellt wurde. Damit ist eine Aktivlegitimation zumindest zweifelhaft. Eine Beendigung des Liquidationsverfahrens bezüglich des RV West (alt) wurde auch auf Nachfrage nicht nachgewiesen.

2. Die im gesamten Verfahren eingereichten Belege sind nach Einsichtnahme nicht geeignet, das tatsächliche Aussehen der streitbefangenen Wahlplakate zu belegen und weichen erheblich voneinander ab.

Nun hat der Vertreter des RV-West (neu) über eine „Anfrage“ versucht, das Verfahren zu beeinflussen.

Hierzu eine Stellungnahme:

1. Die Berufungsbeklagte hat dem Vertreter des RV-West (neu) nicht „Prozessbetrug“ vorgeworfen, sondern auf die Gesetzeslage zur Wahrheitspflicht bei gerichtlichen Auseinandersetzungen hingewiesen. Schon damals hatte das Föderale Schiedsgericht festgestellt, dass die eingereichten Belege keiner Überprüfung standhalten. Eine Wiederholung kann nicht mit Fahrlässigkeit begründen werden.

2. Dass der Vertreter des RV-West (neu) die Sachlage jetzt völlig anders darstellt, ist keine neue Erfahrung. Insbesondere ist er den Nachweis des notwendigen Vorstandsbeschlusses (Genehmigung des LV Brandenburg) bis heute schuldig geblieben. Eine Unterlassung dieses Nachweises könnte höchstens als schuldhaftes Verhalten gemäß Schiedsgerichtsordnung der Piratenpartei Deutschland bewertet werden, aber keinesfalls als „Prozessbetrug“. Daher ist die diesbezügliche Tatsachenbehauptung unwahr.

3. Konsequenzen aus der fehlenden Aktivlegitimation des RV-West (neu) könnten vermutlich geheilt werden, dazu bedarf es aber einer Zusammenarbeit, die nicht gegeben ist.

Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass alle relevanten Dokumente und Vorgänge im OTRS des LV Brandenburg abgelegt, sind versioniert und für jedes Vorstandsmitglied vollständig einsehbar.

Wir bitten ausdrücklich darum, von weiteren – insbesondere öffentlichen – Falschdarstellungen abzusehen.

Sebastian Krone

Landesvorsitzender

Antwort Thomas Ney

Hallo Andreas,

grundsätzlich gibt es im Landesvorstand einen Geschäftsverteilungsplan, der die Zuständigkeiten innerhalb des Landesvorstandes regelt. Im vorliegenden Falle ist dies der 1. Vorsitzende. Du kannst dir aber sicher sein, dass wir uns gegenseitig regelmäßig über alle relevanten Vorgänge innerhalb unserer Geschäftsbereiche informieren und alle Mitglieder des Landesvorstandes zumindest grundsätzlich über den Sachstand einzelnver Vorgänge informiert sind und bei Bedarf jederzeit Einsicht in diese nehmen können. So auch im vorliegenden Fall, zu dem ich mich aber angesichts des vom RV West angestrebten, noch immer laufenden Schiedsgerichtsverfahrens nicht inhaltlich äußern werde.

Antwort Thomas Gaul

Werter Andreas,

gerne beantworte ich dir deine Anfrage, wundere mich aber über das Thema „schlechtes Klima im Landesverband“. Das nehme ich als Deine unbelegte Behauptung zur Kenntnis.

Zur Kernfrage: hier kann ich berichten, dass auch ich als Vorstandsmitglied in das Verfahren mit eingebunden bin – so wie sich das auch gehört; somit mache ich mir auch die gegebenen Schriftsätze seitens des Vorstandes vollumfänglich zu eigen. Den in der Frage gegebenen Vorwurf, dass der Vorstand im noch laufenden Verfahren jemanden Prozessbetrug vorwirft, kann ich nur als Erfindung des Fragestellers zurückweisen. Da das Verfahren noch anhängig ist werde ich mich zum eigentlichen Verfahren nicht öffentlich äußern.