Diskussion:Parteitag/2016.1/TO1: Unterschied zwischen den Versionen
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Der SÄA018 muss zwingend vor TOP 12 abgestimmt werden, bei Annahme muss neu akkreditiert und das Präsidium neu bestimmt werden. -- [[Benutzer:Bastian|Bastian]] ([[Benutzer Diskussion:Bastian|Diskussion]]) 21:24, 24. Feb. 2016 (CET) | Der SÄA018 muss zwingend vor TOP 12 abgestimmt werden, bei Annahme muss neu akkreditiert und das Präsidium neu bestimmt werden. -- [[Benutzer:Bastian|Bastian]] ([[Benutzer Diskussion:Bastian|Diskussion]]) 21:24, 24. Feb. 2016 (CET) | ||
* Ich gehe davon aus, dass die Akkreditierungspiraten die Bundessatzung kennen und umsetzen. Ich sehe keinen Grund für eine Neu-Akkreditierung, falls der Antrag angenommen wird. Noch steht die Bundessatzung über der Landessatzung. --[[Benutzer:Uk|uk]] 17:00, 25. Feb. 2016 (CET) | |||
Version vom 25. Februar 2016, 16:00 Uhr
Der SÄA018 muss zwingend vor TOP 12 abgestimmt werden, bei Annahme muss neu akkreditiert und das Präsidium neu bestimmt werden. -- Bastian (Diskussion) 21:24, 24. Feb. 2016 (CET)
- Ich gehe davon aus, dass die Akkreditierungspiraten die Bundessatzung kennen und umsetzen. Ich sehe keinen Grund für eine Neu-Akkreditierung, falls der Antrag angenommen wird. Noch steht die Bundessatzung über der Landessatzung. --uk 17:00, 25. Feb. 2016 (CET)
