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Vorstand/Antrag/2011-018: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Antrag Teil 1 (Vorprüfung):'''
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Der Landesvorstand soll bitte prüfen ob folgender Antrag per Beschluss
Der Landesvorstand soll bitte prüfen ob folgender Antrag per Beschluss bearbeitet werden darf, oder ob es eine Änderung der Landessatzung von Nöten hätte. Insbesondere dann wenn er angenommen werden würde.
bearbeitet werden darf, oder ob es eine Änderung der Landessatzung von
Nöten hätte. Insbesondere dann wenn er angenommen werden würde.


Sollte eine theoretische Annahme dieses Antrages möglich sein und damit
Sollte eine theoretische Annahme dieses Antrages möglich sein und damit nicht gegen die Satzung verstoßen werden wird dieser (Antrag Teil 2) nach Abschluss der Prüfung auf der darauf folgenden Vorstandssitzung behandelt.
nicht gegen die Satzung verstoßen werden wird dieser (Antrag Teil 2) nach
Abschluss der Prüfung auf der darauf folgenden Vorstandssitzung behandelt.


'''Antrag Teil 2 (Der eigentliche Antrag):'''
'''Antrag Teil 2 (Der eigentliche Antrag):'''
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Der Vorstand möge beschließen:
Der Vorstand möge beschließen:


Jede Untergliederungsebene kann einen Piraten in den Landesvorstand
Jede Untergliederungsebene kann einen Piraten in den Landesvorstand entsenden. Dieser Pirat hat innerhalb des Landesvorstandes eine beratende Tätigkeit.  
entsenden. Dieser Pirat hat innerhalb des Landesvorstandes eine beratende
Tätigkeit.  


Dieser Pirat soll „Kundiger Pirat“ genannt werden
Dieser Pirat soll „Kundiger Pirat“ genannt werden


Er wird in alle Vorgänge des Landesvorstandes eingebunden. Ein Stimmrecht
Er wird in alle Vorgänge des Landesvorstandes eingebunden. Ein Stimmrecht besitzt der „Kundige Pirat“ NICHT. Bei Landesvorstandssitzungen muss der „Kundige Pirat“  keine „Wortmeldung“ beantragen. Er unterliegt auch der Verschwiegenheitspflicht und darf Interna des Landesvorstandes nicht nach außen tragen. Darunter fallen auch Mailaustausch und Meinungen der Vorstandsmitglieder.
besitzt der „Kundige Pirat“ NICHT. Bei Landesvorstandssitzungen muss
der „Kundige Pirat“  keine „Wortmeldung“ beantragen. Er unterliegt
auch der Verschwiegenheitspflicht und darf Interna des Landesvorstandes
nicht nach außen tragen. Darunter fallen auch Mailaustausch und Meinungen
der Vorstandsmitglieder.


Der „Kundige Pirat“  nimmt ausdrücklich an der gesamten
Der „Kundige Pirat“  nimmt ausdrücklich an der gesamten Landesvorstands-Kommunikation teil. Er darf auch nicht in nicht öffentlichen Belangen ausgeschlossen werden. Diese gilt auch für Vorstandssitzungen.
Landesvorstands-Kommunikation teil. Er darf auch nicht in nicht
öffentlichen Belangen ausgeschlossen werden. Diese gilt auch für
Vorstandssitzungen.


Der „Kundige Pirat“  muss eine DSV hinterlegt haben.
Der „Kundige Pirat“  muss eine DSV hinterlegt haben.
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gewählt.
gewählt.


In Kreisen wo noch keine Untergliederungsebenen vorhanden sind kann von den
In Kreisen wo noch keine Untergliederungsebenen vorhanden sind kann von den stimmberechtigten Piraten des betreffenden Kreises eine Wahl getroffen werden.  
stimmberechtigten Piraten des betreffenden Kreises eine Wahl getroffen
werden.  


Ein Quorum ist in beiden Fällen der Wahl nicht notwendig. Die Ladungen
Ein Quorum ist in beiden Fällen der Wahl nicht notwendig. Die Ladungen müssen aber an alle Mitglieder des Kreises mit einer Frist von 2 Wochen versendet werden. Dieses kann per E-Mail geschehen, sofern eine E-Mai-Adresse bekannt ist. Bei fehlender E-Mail-Adresse hat die Ladung schriftlich per Brief zu erfolgen.
müssen aber an alle Mitglieder des Kreises mit einer Frist von 2 Wochen
versendet werden. Dieses kann per E-Mail geschehen, sofern eine
E-Mai-Adresse bekannt ist. Bei fehlender E-Mail-Adresse hat die Ladung
schriftlich per Brief zu erfolgen.


Besteht ein Regionalverband entsendet dieser auch nur einen „Kundigen
Besteht ein Regionalverband entsendet dieser auch nur einen „Kundigen Piraten“  und nicht für jeden eingebunden Kreis einen.
Piraten“  und nicht für jeden eingebunden Kreis einen.


Jeder Pirat kann beantragen, dass für seinen Kreis ein „Kundiger
Jeder Pirat kann beantragen, dass für seinen Kreis ein „Kundiger Pirat“ gewählt wird. Der jeweilige Vorstand hat darüber nicht zu entscheiden. Der Beantragung muss stattgegeben werden.
Pirat“ gewählt wird. Der jeweilige Vorstand hat darüber nicht zu
entscheiden. Der Beantragung muss stattgegeben werden.


|grund=
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Beschlüsse können alle Kreise betreffen. Vorab ist eine Diskussion im
Beschlüsse können alle Kreise betreffen. Vorab ist eine Diskussion im Wiki nicht immer optimal. Eine Auseinandersetzung auf der Vorstandssitzung ist teilweise auch zu kurzfristig. Es kann auch nicht jeder zu diesen Terminen erscheinen. Wenn vorab aber schon aus jeden Kreis ein Pirat aktiv an der Entscheidungsfindung mithelfen kann wird eher sichergestellt dass alle Facetten betrachtet werden können. Gleichzeitig bindet man somit die Basis besser ein. Da der „Kundige Pirat“ auch kein Stimmrecht hat besteht auch nicht die Gefahr, dass der Landesvorstand ausgehebelt wird.
Wiki nicht immer optimal. Eine Auseinandersetzung auf der Vorstandssitzung
ist teilweise auch zu kurzfristig. Es kann auch nicht jeder zu diesen
Terminen erscheinen. Wenn vorab aber schon aus jeden Kreis ein Pirat aktiv
an der Entscheidungsfindung mithelfen kann wird eher sichergestellt dass
alle Facetten betrachtet werden können. Gleichzeitig bindet man somit die
Basis besser ein. Da der „Kundige Pirat“ auch kein Stimmrecht hat
besteht auch nicht die Gefahr, dass der Landesvorstand ausgehebelt wird.


Ich würde diese Aufgabe mit der eines sachkundigen Bürgers in den
Ich würde diese Aufgabe mit der eines sachkundigen Bürgers in den Ausschüssen von SVV/GVV vergleichen wollen.
Ausschüssen von SVV/GVV vergleichen wollen.


Ein Quorum ist in beiden Fällen der Wahl  (Untergliederungsebene vorhanden
Ein Quorum ist in beiden Fällen der Wahl  (Untergliederungsebene vorhanden oder nicht)  nicht notwendig, da der Pirat kein Stimmrecht besitzt. Dadurch soll auch sichergestellt werden, dass Kreise mit sehr wenig aktiven Piraten eingebunden werden können.
oder nicht)  nicht notwendig, da der Pirat kein Stimmrecht besitzt. Dadurch
soll auch sichergestellt werden, dass Kreise mit sehr wenig aktiven Piraten
eingebunden werden können.


Die Problematik „Ämteranhäufung“ habe ich absichtlich ausgelassen.
Die Problematik „Ämteranhäufung“ habe ich absichtlich ausgelassen. Die Zahl der Aktiven  Piraten ist nicht sehr groß und nicht alle Aktiven wollen auch ein Amt haben. Da dieses Amt kein Stimmrecht besitzt würde ich eine mögliche „Ämteranhäufung“ für gut heißen. Außerdem soll die Basis selber entscheiden wem sie es zutrauen.
Die Zahl der Aktiven  Piraten ist nicht sehr groß und nicht alle Aktiven
wollen auch ein Amt haben. Da dieses Amt kein Stimmrecht besitzt würde ich
eine mögliche „Ämteranhäufung“ für gut heißen. Außerdem soll die
Basis selber entscheiden wem sie es zutrauen.
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Ich erwarte nicht, dass die gewünschte Prüfung bis zur darauf folgenden
Ich erwarte nicht, dass die gewünschte Prüfung bis zur darauf folgenden LaVo-Sitzung erfolgt. Wünschenswert wäre es, wenn dieses aber innerhalb von 4 Wochen geschehen würde. Der neue Vorstand soll sich erst mal „finden“ ;)
LaVo-Sitzung erfolgt. Wünschenswert wäre es, wenn dieses aber innerhalb
von 4 Wochen geschehen würde. Der neue Vorstand soll sich erst mal
„finden“ ;)


Dieser Antrag wurde per Mail an den Vorstand gesendet.
Dieser Antrag wurde per Mail an den Vorstand gesendet.

Version vom 22. August 2011, 14:24 Uhr

Übersicht und Kontakt | Zuständigkeiten | Termine, Sitzungen, Protokolle | Dokumente | Beschlüsse | Anträge | Anfragen | Beauftragungen | Ausschreibungen




Nummer: 2011-18

Datum: 22.08.2011

Gliederung: KV HVL

Antragsteller: baddaddie

Termin für Sitzung: nächste LaVo-Sitzung

Status: neu

Antrag

"Kundiger Pirat"

Antragsbegehren

Antrag Teil 1 (Vorprüfung):

Der Landesvorstand soll bitte prüfen ob folgender Antrag per Beschluss bearbeitet werden darf, oder ob es eine Änderung der Landessatzung von Nöten hätte. Insbesondere dann wenn er angenommen werden würde.

Sollte eine theoretische Annahme dieses Antrages möglich sein und damit nicht gegen die Satzung verstoßen werden wird dieser (Antrag Teil 2) nach Abschluss der Prüfung auf der darauf folgenden Vorstandssitzung behandelt.

Antrag Teil 2 (Der eigentliche Antrag):

Der Vorstand möge beschließen:

Jede Untergliederungsebene kann einen Piraten in den Landesvorstand entsenden. Dieser Pirat hat innerhalb des Landesvorstandes eine beratende Tätigkeit.

Dieser Pirat soll „Kundiger Pirat“ genannt werden

Er wird in alle Vorgänge des Landesvorstandes eingebunden. Ein Stimmrecht besitzt der „Kundige Pirat“ NICHT. Bei Landesvorstandssitzungen muss der „Kundige Pirat“ keine „Wortmeldung“ beantragen. Er unterliegt auch der Verschwiegenheitspflicht und darf Interna des Landesvorstandes nicht nach außen tragen. Darunter fallen auch Mailaustausch und Meinungen der Vorstandsmitglieder.

Der „Kundige Pirat“ nimmt ausdrücklich an der gesamten Landesvorstands-Kommunikation teil. Er darf auch nicht in nicht öffentlichen Belangen ausgeschlossen werden. Diese gilt auch für Vorstandssitzungen.

Der „Kundige Pirat“ muss eine DSV hinterlegt haben.

Der „Kundige Pirat“ wird alle 12 Monate neu von der Untergliederung gewählt.

In Kreisen wo noch keine Untergliederungsebenen vorhanden sind kann von den stimmberechtigten Piraten des betreffenden Kreises eine Wahl getroffen werden.

Ein Quorum ist in beiden Fällen der Wahl nicht notwendig. Die Ladungen müssen aber an alle Mitglieder des Kreises mit einer Frist von 2 Wochen versendet werden. Dieses kann per E-Mail geschehen, sofern eine E-Mai-Adresse bekannt ist. Bei fehlender E-Mail-Adresse hat die Ladung schriftlich per Brief zu erfolgen.

Besteht ein Regionalverband entsendet dieser auch nur einen „Kundigen Piraten“ und nicht für jeden eingebunden Kreis einen.

Jeder Pirat kann beantragen, dass für seinen Kreis ein „Kundiger Pirat“ gewählt wird. Der jeweilige Vorstand hat darüber nicht zu entscheiden. Der Beantragung muss stattgegeben werden.

Antragsbegründung

Beschlüsse können alle Kreise betreffen. Vorab ist eine Diskussion im Wiki nicht immer optimal. Eine Auseinandersetzung auf der Vorstandssitzung ist teilweise auch zu kurzfristig. Es kann auch nicht jeder zu diesen Terminen erscheinen. Wenn vorab aber schon aus jeden Kreis ein Pirat aktiv an der Entscheidungsfindung mithelfen kann wird eher sichergestellt dass alle Facetten betrachtet werden können. Gleichzeitig bindet man somit die Basis besser ein. Da der „Kundige Pirat“ auch kein Stimmrecht hat besteht auch nicht die Gefahr, dass der Landesvorstand ausgehebelt wird.

Ich würde diese Aufgabe mit der eines sachkundigen Bürgers in den Ausschüssen von SVV/GVV vergleichen wollen.

Ein Quorum ist in beiden Fällen der Wahl (Untergliederungsebene vorhanden oder nicht) nicht notwendig, da der Pirat kein Stimmrecht besitzt. Dadurch soll auch sichergestellt werden, dass Kreise mit sehr wenig aktiven Piraten eingebunden werden können.

Die Problematik „Ämteranhäufung“ habe ich absichtlich ausgelassen. Die Zahl der Aktiven Piraten ist nicht sehr groß und nicht alle Aktiven wollen auch ein Amt haben. Da dieses Amt kein Stimmrecht besitzt würde ich eine mögliche „Ämteranhäufung“ für gut heißen. Außerdem soll die Basis selber entscheiden wem sie es zutrauen.

Bemerkung

Ich erwarte nicht, dass die gewünschte Prüfung bis zur darauf folgenden LaVo-Sitzung erfolgt. Wünschenswert wäre es, wenn dieses aber innerhalb von 4 Wochen geschehen würde. Der neue Vorstand soll sich erst mal „finden“ ;) Dieser Antrag wurde per Mail an den Vorstand gesendet.

Unterstützer

  1. ???
  2. ...

Gegner

  1. ???
  2. ...