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Vorstand/Beschluss/2011-071: Unterschied zwischen den Versionen

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== Regeln über die Nutzung der Landesgeschäftsstelle ==
== Regeln über die Nutzung der Landesgeschäftsstelle ==


Holger Kipp ist für die Aufsicht über die Landedsgeschäftsstelle zuständig.
Holger Kipp ist für die Aufsicht über die Landesgeschäftsstelle zuständig.
Bei ihm werden sämtliche Veranstaltungen und Termine die in der LGS
Bei ihm werden sämtliche Veranstaltungen und Termine, die in der LGS
stattfinden sollen angemeldet.
stattfinden sollen, angemeldet.


Auch die Vorstandsmitglieder und andere Personen die sich Regelmäßig in
Auch die Vorstandsmitglieder und andere Personen die sich regelmäßig in
der LGS aufhalten sollten ihre Aufenthaltszeiten dort, soweit diese
der LGS aufhalten sollten ihre Aufenthaltszeiten dort, soweit diese
planbar sind, im vorraus bei Holger Kipp anmelden.
planbar sind, im vorraus bei Holger Kipp anmelden.
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Die Termine werden von Holger Kipp in einen speziell hierfür
Die Termine werden von Holger Kipp in einen speziell hierfür
vorgesehenen Kalender eingepflegt, so dass, im Falle von Problemen,
vorgesehenen Kalender eingepflegt, so dass, im Falle von Problemen,
nachvollziehbar ist wer sich wann in der LGS aufgehalten hat,
nachvollziehbar ist, wer sich wann in der LGS aufgehalten hat,
Terminüberschneidungen vermieden werden und erkennbar ist, wann die LGS
Terminüberschneidungen vermieden werden und erkennbar ist, wann die LGS
für Publikumsverkehr geöffnet ist, wer zu welchen Zeiten dort
für Publikumsverkehr geöffnet ist, wer zu welchen Zeiten dort
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Bei auftretenden Problemen (bsp. nicht funktionierendes Internet,
Bei auftretenden Problemen (bsp. nicht funktionierendes Internet,
Schäden am Mobiliar, Beschwerden, etc.) ist unverzüglich der
Schäden am Mobiliar, Beschwerden, etc.) ist unverzüglich der
Verantwortlichen, Holger Kipp, der sich ggf. mit dem restlichen Vorstand
Verantwortliche, Holger Kipp, zu informieren, der sich ggf. mit dem restlichen Vorstand
kurzschließen wird.
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Version vom 26. Oktober 2011, 23:00 Uhr

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Thema: Regeln über die Nutzung der Landesgeschäftsstelle
Name: Vorstandsbeschluss
Datum: 27.10.11
Status: Entwurf

Regeln über die Nutzung der Landesgeschäftsstelle

Holger Kipp ist für die Aufsicht über die Landesgeschäftsstelle zuständig. Bei ihm werden sämtliche Veranstaltungen und Termine, die in der LGS stattfinden sollen, angemeldet.

Auch die Vorstandsmitglieder und andere Personen die sich regelmäßig in der LGS aufhalten sollten ihre Aufenthaltszeiten dort, soweit diese planbar sind, im vorraus bei Holger Kipp anmelden.

Die Termine werden von Holger Kipp in einen speziell hierfür vorgesehenen Kalender eingepflegt, so dass, im Falle von Problemen, nachvollziehbar ist, wer sich wann in der LGS aufgehalten hat, Terminüberschneidungen vermieden werden und erkennbar ist, wann die LGS für Publikumsverkehr geöffnet ist, wer zu welchen Zeiten dort ansprechbar ist.

Bei auftretenden Problemen (bsp. nicht funktionierendes Internet, Schäden am Mobiliar, Beschwerden, etc.) ist unverzüglich der Verantwortliche, Holger Kipp, zu informieren, der sich ggf. mit dem restlichen Vorstand kurzschließen wird.

Begründung

siehe Beschlusstext

Abstimmung

Abstimmung: Beschluss 2011-071
Dafür:
Dagegen:
Enthaltung:
nicht abgestimmt:
Ergebnis: angenommen / abgelehnt / vertagt
Bemerkung: keine