Diskussion:Vorstand/Beschluss/2015-049: Unterschied zwischen den Versionen
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Dass im Landesverband nicht-öffentliche Sitzungen als Regelfall eingeführt worden sind, ist -entgegen der oben aufgeführten Falschmeldung- unzutreffend. | Dass im Landesverband nicht-öffentliche Sitzungen als Regelfall eingeführt worden sind, ist -entgegen der oben aufgeführten Falschmeldung- unzutreffend. | ||
Andreas Schramm | Andreas Schramm | ||
■ Hallo Andreas Schramm,<br>unterlass doch deine Erklärungsversuche, lesen können wir alleine, regiert doch als LaVo einfach durch. Das Volk der zu Regierenden wird sowieso immer kleiner. Und welchen Furz, ausser den Mitgliedern der PP, interessieren Parteibeschlüsse des LaVo der Piratenpartei Brandenburg. | |||
Ich mache doch immer mal wieder gerne den Erklärbär, wenn ich dafür etwas Zeit übrig habe. Die Anregung mit dem "durchregieren" nehme ich mit in den LaVo, glaube aber nicht, dass sie dort mehrheitsfähig ist. Andreas Schramm | |||
Wenn die Partei "krankt" dann an solchem kleinbürgerlichen Bashing, wie es hier mal wieder deutlich ersichtlich ist! Die Änderung ist keine Inhaltliche, sondern eine Klärende. Damit werden Entscheidungen - egal wie - eindeutig weil das Verfahren der Abstimmung nun klarer beschrieben ist. Hier braucht die "Basis" nicht gefragt werden - im Gegenteil: die unsinnigen Einwände gegen diesen UB zeigen, daß Teile der sogenannten Basis (in diesem Fall obige Kritiker) offenbar nicht in der Lage sind, Anträge zu verstehen und sachlich zu bewerten! Andernfalls muß man hier unterstellen, das wieder mal auf unsachliche Weise gehetzt wird, was im übrigen eher ein Grund für das Schrumpfen dieser Partei ist. Auch die Aufforderung "Erklärungen zu unterlassen" deutet darauf, nicht an Gründen für diesen Antrag Interesse zu haben, es könnte ja klar werden was die Kritik tatsächlich bezwecken soll! Im übrigen geht es um die GO des Vorstandes, diese betrifft nunmal nur den Vorstand und nicht die Basis und nur der Vorstand kann diese Arbeitshilfe verändern. Menschen, die nicht mal das verstanden haben, brauchen dringend Hilfe über die Arbeitsweise und Organisation von Parteien. Vielleicht sollte der Vorstand da mal eine Grundschulung veranstalten, damit in dieser Partei auch mal ungestört gearbeitet werden kann... Mit freundlichen Grüßen --[[Benutzer:FakeChicken69|FakeChicken69]] ([[Benutzer Diskussion:FakeChicken69|Diskussion]]) 21:48, 28. Sep. 2015 (CEST) | |||
PS: Da es sehr wahrscheinlich bis offensichtlich bei beiden accounts, welche hier den Ub kritisieren um ein und die selbe Person handelt (Sockelpuppe), bitte ich meine Ausführungen entsprechend im Singular zu betrachten.. --[[Benutzer:FakeChicken69|FakeChicken69]] ([[Benutzer Diskussion:FakeChicken69|Diskussion]]) 22:01, 28. Sep. 2015 (CEST) | |||
::* Das mit der Sockelpuupe hat was. ;-) Tatsächlich es nicht so, dass der Landesvorstand parteiöffentlich tagen _kann_. Er _muss_ es! Sehr gerne wird das hier übersehen. Und wenn man die Satzung teleologisch betrachtet, war dies genau die Intention: Bevor überhaupt Beschlüsse gefasst werden, gibt es eine zumindest parteiöffentliche Sitzung, in der dieselben vor Beschlussfindung eingebracht werden, um dieser Basis™ Gelegenheit zu geben mitzuwirken. Ja, das ist mühsam und passt nicht jedem. Aber es ist der Grundsatz (ich erinnere an den Basisparten-Rat). Kann man ja ändern, einfach schnell einen LPT einberufen, wie üblich im Block durchzustimmen und gut ist. --- [[Benutzer:Bastian|Bastian]] ([[Benutzer Diskussion:Bastian|Diskussion]]) 22:58, 28. Sep. 2015 (CEST) |
Aktuelle Version vom 28. September 2015, 20:58 Uhr
Es kann ja wohl nicht sein, dass eine Vorstands-GO im Umlaufverfahren geändert wird, oder? Wo ist denn die Dringlichkeit? Da darf man am Demokratieverständnis zweifeln. Und ja, wir haben eine Satzung. --- Bastian (Diskussion) 23:52, 27. Sep. 2015 (CEST)
Begründung des Antrages: "Zuletzt kam es wieder zu Unsicherheit, ob Enthaltungen bei der Abstimmung im Landesvorstand mit zu berücksichtigen sind. Im Vereinsrecht werden Enthaltungen bei der Berechnung der Mehrheit grundsätzlich nicht mitgezählt, siehe https://wiki.piratenpartei.de/Kommentar_zu_einem_Urteil_zur_Stimmenthaltung . Um zukünftig Unsicherheiten hierrüber zu vermeiden, sollte die Ergänzung/Klarstellung der Geschäftsordnung vorgenommen werden. Die Entscheidung kann im Umlaufbeschlussverfahren getroffen werden, da sie die interne Arbeitsweise des Landesvorstandes regelt und die Abstimmung über weitere Umlaufbeschlüsse bis zur nächsten Sitzung des Landesvorstandes betreffen kann." Andreas Schramm
- § 19 Abs. 3 LaSa: "Der Landesvorstand tagt parteiöffentlich, sofern er nicht eine weitergehende Öffentlichkeit beschließt." Beschlüsse werden auf Sitzungen gefasst. Als Ausnahme könnte man das Konstrukt der UBs (das nicht aus der Satzung herzuleiten ist) akzeptieren, die lediglich Formalfoo und eilig wg. Zeitablauf sind. Hier werden Ausnahmen zur Regel gemacht, wie bei den "nicht-öffentlichen" Sitzungsteilen, deren Nicht-Öffentlichkeit nicht oder nur sehr oberflächlich begründet wird, aber jetzt als Regelfall eingeführt wurden.. --- Bastian (Diskussion) 10:13, 28. Sep. 2015 (CEST)
■ Ach, wie ist die Partei krank!
Es ist unstrittig, dass der Landesvorstand parteiöffentlich tagen kann und dies auch - weit über das von der Satzung geforderte Maß hinaus- tut. Parteiöffentliche Sitzungen stehen in Konkurrenz zur Tagung mit einer weitergehenden Öffentlichkeit, welche ggf. beschlossen werden muss und ferner zu Tagungen in nichtöffentlichen Sitzungen, wenn Persönlichkeitsrechte Dritter betroffen sind oder das Ansehen der Partei oder die Arbeit der Partei erheblichen Schaden nehmen. Wie und wo der Landesvorstand seine Entscheidungen trifft, ist § 19 der Landessatzung nicht ausdrücklich zu entnehmen. Um allerdings (partei)-öffentliche Sitzungen nicht ins Leere laufen zu lassen, wird der LaVo auch weiterhin alle wesentlichen Beschlüsse in (partei)-öffentlichen Sitzungen treffen.
Aus der Geschäftsordnung des Landesvorstandes ergibt sich, in welchen Fällen Umlaufbeschlüsse möglich sind. Art. 3.6 der Geschäftsordnung lautet -auszugsweise- wie folgt:
"Art. 3.6: Umlaufbeschlüsse
(1) Es sind Umlaufbeschlüsse außerhalb von Vorstandssitzungen möglich. ...
(2) Umlaufbeschlüsse können beschlossen werden, wenn das zugrunde liegende Thema als dringend erachtet wird, das politische Tagesgeschehen oder parteiliche Tagesgeschäfte betrifft oder die interne Arbeitsweise des Landesvorstandes regeln soll."
Dementsprechend können Umlaufbeschlüsse bei vier Konstellationen (außerhalb von Vorstandssitzungen) getroffen werden:
- LavO erachtet ein Thema für dringend ("das Thema muss also noch nicht einmal tatsächlich dringend sein")
- Thema betrifft das politische Tagesgeschehen
- Thema betrifft parteiliche Tagesgeschäfte
- Thema regelt die interne Arbeitsweise
Vorliegend wird das Thema für dringend erachtet, weil weitere Umlaufbeschlüsse bis zur nächsten Sitzung des LaVo`s von der Berechnung des Abstimmungsverhaltens betroffen sein können. Zudem wird gleichzeitig mit der Änderung/Klarstellung auch die interne Arbeitsweise des LaVo geregelt.
Dass im Landesverband nicht-öffentliche Sitzungen als Regelfall eingeführt worden sind, ist -entgegen der oben aufgeführten Falschmeldung- unzutreffend. Andreas Schramm
■ Hallo Andreas Schramm,
unterlass doch deine Erklärungsversuche, lesen können wir alleine, regiert doch als LaVo einfach durch. Das Volk der zu Regierenden wird sowieso immer kleiner. Und welchen Furz, ausser den Mitgliedern der PP, interessieren Parteibeschlüsse des LaVo der Piratenpartei Brandenburg.
Ich mache doch immer mal wieder gerne den Erklärbär, wenn ich dafür etwas Zeit übrig habe. Die Anregung mit dem "durchregieren" nehme ich mit in den LaVo, glaube aber nicht, dass sie dort mehrheitsfähig ist. Andreas Schramm
Wenn die Partei "krankt" dann an solchem kleinbürgerlichen Bashing, wie es hier mal wieder deutlich ersichtlich ist! Die Änderung ist keine Inhaltliche, sondern eine Klärende. Damit werden Entscheidungen - egal wie - eindeutig weil das Verfahren der Abstimmung nun klarer beschrieben ist. Hier braucht die "Basis" nicht gefragt werden - im Gegenteil: die unsinnigen Einwände gegen diesen UB zeigen, daß Teile der sogenannten Basis (in diesem Fall obige Kritiker) offenbar nicht in der Lage sind, Anträge zu verstehen und sachlich zu bewerten! Andernfalls muß man hier unterstellen, das wieder mal auf unsachliche Weise gehetzt wird, was im übrigen eher ein Grund für das Schrumpfen dieser Partei ist. Auch die Aufforderung "Erklärungen zu unterlassen" deutet darauf, nicht an Gründen für diesen Antrag Interesse zu haben, es könnte ja klar werden was die Kritik tatsächlich bezwecken soll! Im übrigen geht es um die GO des Vorstandes, diese betrifft nunmal nur den Vorstand und nicht die Basis und nur der Vorstand kann diese Arbeitshilfe verändern. Menschen, die nicht mal das verstanden haben, brauchen dringend Hilfe über die Arbeitsweise und Organisation von Parteien. Vielleicht sollte der Vorstand da mal eine Grundschulung veranstalten, damit in dieser Partei auch mal ungestört gearbeitet werden kann... Mit freundlichen Grüßen --FakeChicken69 (Diskussion) 21:48, 28. Sep. 2015 (CEST) PS: Da es sehr wahrscheinlich bis offensichtlich bei beiden accounts, welche hier den Ub kritisieren um ein und die selbe Person handelt (Sockelpuppe), bitte ich meine Ausführungen entsprechend im Singular zu betrachten.. --FakeChicken69 (Diskussion) 22:01, 28. Sep. 2015 (CEST)
- Das mit der Sockelpuupe hat was. ;-) Tatsächlich es nicht so, dass der Landesvorstand parteiöffentlich tagen _kann_. Er _muss_ es! Sehr gerne wird das hier übersehen. Und wenn man die Satzung teleologisch betrachtet, war dies genau die Intention: Bevor überhaupt Beschlüsse gefasst werden, gibt es eine zumindest parteiöffentliche Sitzung, in der dieselben vor Beschlussfindung eingebracht werden, um dieser Basis™ Gelegenheit zu geben mitzuwirken. Ja, das ist mühsam und passt nicht jedem. Aber es ist der Grundsatz (ich erinnere an den Basisparten-Rat). Kann man ja ändern, einfach schnell einen LPT einberufen, wie üblich im Block durchzustimmen und gut ist. --- Bastian (Diskussion) 22:58, 28. Sep. 2015 (CEST)