SAPO/WP/0034: Unterschied zwischen den Versionen
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Lediglich wenn die kommerziellen Interessen einer Veranstaltung im Vordergrund stehen, kann im Ausnahmefall die Erhebung von Gebühren bei der von der Veranstaltung profitierenden Person gerechtfertigt sein.<br> | Lediglich wenn die kommerziellen Interessen einer Veranstaltung im Vordergrund stehen, kann im Ausnahmefall die Erhebung von Gebühren bei der von der Veranstaltung profitierenden Person gerechtfertigt sein.<br> | ||
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Aktuelle Version vom 28. März 2020, 17:23 Uhr
Ständiges Antragsportal | Tagesordnung | Satzung | Grundsatzprogramm | Wahlprogramm | Positionspapiere | Sonstige Anträge | Hinweise zum Antragsportal
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Antragsübersicht | |
|---|---|
| Antragsnummer | WP 0034 |
| Einreichungsdatum | 13 Februar 2020 03:24:10 (UTC) |
| Antragssteller | |
| Antragstyp | Wahlprogramm |
| Zusammenfassung des Antrags | grundsätzlich keine Gebühren für Polizeieinsätze |
| Letzte Änderung | 28.03.2020 |
| Status des Antrags |
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| Abstimmung |
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Antragstitel Gebührenlose Polizeieinsätze Antragstext Der Landesparteitag möge beschließen, daß Wahlprogramm im Bereich "Inneres und Justiz" um folgenden Punkt zu ergänzen: Antragsbegründung
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