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SAPO/SO/0049: Unterschied zwischen den Versionen

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Kommt eine Listenvereinigung nicht zustande, können eigene Wahlvorschläge gemacht werden.
Kommt eine Listenvereinigung nicht zustande, können eigene Wahlvorschläge gemacht werden.
|begruendung=Für die Teilnahme an der nächsten Landtagswahl, welche in 2024 stattfindet, wird eine Rechtsgrundlage benötigt. Bislang liegt lediglich ein "Vorratsbeschluss" für eine mögliche spätere Landtags(wiederholungs)wahl vor.
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Aktuelle Version vom 17. September 2023, 16:07 Uhr

Ständiges Antragsportal | Tagesordnung | Satzung | Grundsatzprogramm | Wahlprogramm | Positionspapiere | Sonstige Anträge | Hinweise zum Antragsportal

Antragsübersicht

Antragsnummer SO 0049
Einreichungsdatum 16 September 2023 08:51:04 (UTC)
Antragssteller

Andreas390

Antragstyp Sonstiger Antrag
Zusammenfassung des Antrags Zustimmung zur Bildung einer Listenvereinigung zur kommenden Landtagswahl
Letzte Änderung 17.09.2023
Status des Antrags

Pictogram voting keep-light-green.svg Geprüft

Abstimmung

Pictogram voting rename.svg Zurückgezogen

Antragstitel

Gemeinsamer Wahlvorschlag (Listenvereinigung gem. § 22 BbgLWahlG) - Teil 2

Antragstext

Der Landesparteitag möge beschließen:

Der Landesparteitag stimmt der Einreichung eines gemeinsamen Wahlvorschlages (Listenvereinigung entsprechend § 22 des Wahlgesetzes für den Landtag Brandenburg) der Piratenpartei Deutschland, Landesverband Brandenburg mit einer oder mehreren politischen Parteien oder politischen Vereinigungen zur Landtagswahl 2024 zu. Der Landesvorstand wird mit der Umsetzung beauftragt.

Kommt eine Listenvereinigung nicht zustande, können eigene Wahlvorschläge gemacht werden.

Antragsbegründung

Für die Teilnahme an der nächsten Landtagswahl, welche in 2024 stattfindet, wird eine Rechtsgrundlage benötigt. Bislang liegt lediglich ein "Vorratsbeschluss" für eine mögliche spätere Landtags(wiederholungs)wahl vor.

Link

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