Antragsfabrik/LPT 2012.2/Lärmkartierung: Unterschied zwischen den Versionen
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Änderungen müssen vorgenommen werden. Eure Vorschläge werden nach Beschluss umgesetzt. Dies bitte im Text berücksichtigen. | |||
Alle vorhandenen Daten '''werden''' nach dem OpenData-Prinzip transparent und maschinenlesbar im Internet veröffentlicht, um eine dynamische '''und''' webbasierte Darstellung der Einzel- und Gesamtbelastungen zu ermöglichen '''. Die Betroffenen können so ihre individuelle Belastungen erfahren.''' | |||
Die online- und offline Darstellung '''erfolgt''' einheitlich und '''kennzeichnet''' einfach zu erfassende Lärmquellen. | |||
Berechnungen von Lärmemissionen '''werden''' auf Antrag Betroffener durch Messungen validiert. | |||
Das Bauplanungsrecht '''wird''' so verändert, dass von unabhängigen Gutachtern erstellte Lärmprognosen '''verpflichtende Teile''' des Genehmigungsverfahrens von Industrie- und Verkehrsinfrastrukturprojekten werden. | |||
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Aktuelle Version vom 27. Juli 2012, 18:25 Uhr
Dies ist ein am 13.07.2012 eingereichter Programmantrag für den LPT 2012.2 von Kannstewissen , für AG Umwelt. Bitte diskutiere den Antrag, und bekunde Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. |
- Änderungsantrag Nr.
- WP046
- Beantragt von
- Kannstewissen , für AG Umwelt
- Betrifft
- Wahlprogramm
- Beantragte Änderungen
Industrie- und Verkehrslärm durch Kartierung auf OpenData-Basis erfassen
Die Piratenpartei Brandenburg setzt sich für die Kartierung von Straßen-, Bahn-, Flug- und Industrielärmemmissionen unter Nutzung aller verfügbarer Daten unabhängig von Mindestbelastungen ein.
Alle vorhandenen Daten sollen nach dem OpenData-Prinzip transparent und maschinenlesbar im Internet veröffentlicht werden, um eine dynamische, idealerweise webbasierte Darstellung der Einzel- und Gesamtbelastungen zu ermöglichen und den Betroffenen die Möglichkeit zu geben, ihre individuelle Belastungen zu erfahren.
Die online- und offline Darstellung soll einheitlich erfolgen und einfach zu erfassende Lärmquellen kennzeichnen.
Berechnungen von Lärmemissionen müssen auf Antrag Betroffener durch Messungen validiert werden.
Das Bauplanungsrecht soll so verändert werden, dass von unabhängigen Gutachtern erstellte Lärmprognosen verpflichtender Teil des Genehmigungsverfahrens von Industrie- und Verkehrsinfrastrukturprojekten werden.
- Begründung
Die Erfassung und Veröffentlichung von Lärmemissionen erfolgt in Brandenburg nur entsprechend der minimalen gesetztlichen Notwendigkeit(EU RICHTLINIE 2002/49/). Dadurch sind Lärmbelastete Bereiche von der Erfassung ausgeschlossen, weil sie die hohen Werte für die Mindestbelastung nicht erreichen.
Die Darstellung von Lärm erfolgt in Brandenburg bisher auschließlich in Form von PDF Dateien, die keine sinnvolle Bewertung der örtlichen Situation erlauben. Es existiert keine Kartierung, die alle Lärmarten beinhaltet.
Bei der Kartierung werden alle Werte ausschließlich berechnet. Erst eine mindestens punktuelle Messung kann aber die wirklichen Belastungen darstellen.
Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
- ?
- ?
- ...
Piraten, die sich vrstl. enthalten
- ?
- ?
- ...
Diskussion
Änderungen müssen vorgenommen werden. Eure Vorschläge werden nach Beschluss umgesetzt. Dies bitte im Text berücksichtigen.
Alle vorhandenen Daten werden nach dem OpenData-Prinzip transparent und maschinenlesbar im Internet veröffentlicht, um eine dynamische und webbasierte Darstellung der Einzel- und Gesamtbelastungen zu ermöglichen . Die Betroffenen können so ihre individuelle Belastungen erfahren.
Die online- und offline Darstellung erfolgt einheitlich und kennzeichnet einfach zu erfassende Lärmquellen.
Berechnungen von Lärmemissionen werden auf Antrag Betroffener durch Messungen validiert.
Das Bauplanungsrecht wird so verändert, dass von unabhängigen Gutachtern erstellte Lärmprognosen verpflichtende Teile des Genehmigungsverfahrens von Industrie- und Verkehrsinfrastrukturprojekten werden.
Argument 1
Dein Argument?
Argument 2
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