Diskussion:Vorstand/Antrag/2015-028: Unterschied zwischen den Versionen
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Die Bezeichnung ist m.E. zweitrangig (auch wenn mir eine Einigung auf Holgers Vorschlag "Beauftragter zum Abbau und zur Beseitigung von Barrieren", kurz Barrierenräumer durchaus sinnfällig erscheint), wichtig ist der Effekt: Dass LPTs (und andere Veranstaltungen) so durchgeführt werden können, dass möglichst wenig effektive Behinderungen auftreten. (Barriere | Die Bezeichnung ist m.E. zweitrangig (auch wenn mir eine Einigung auf Holgers Vorschlag "Beauftragter zum Abbau und zur Beseitigung von Barrieren", kurz Barrierenräumer durchaus sinnfällig erscheint), wichtig ist der Effekt: Dass LPTs (und andere Veranstaltungen) so durchgeführt werden können, dass möglichst wenig effektive Behinderungen auftreten. (Barriere'''frei''' geht nicht.) M.E. gehört in den Antrag noch eine Formulierung hinein, dass der Beauftragte auf Barrierearmut aufgrund der ihm bekannten '''tatsächlich''' vorliegenden Behinderungen hinwirken soll. Es hilft nichts, wenn wir Blinde haben, aber einen Gebärdendolmetscher einsetzen. Ich rege eine entsprechende Überarbeitung des Antrages an. [[Benutzer:Tojol|Tojol]] ([[Benutzer Diskussion:Tojol|Diskussion]]) 16:28, 25. Jun. 2015 (CEST) |
Version vom 25. Juni 2015, 14:29 Uhr
@Nerd:
Wieso trifft der Begriff Behindertenbeauftragter nicht zu?
Auch technische, religiöse und weltanschauliche Hindernisse schränken uns in unserer Freiheit ein und behindern entsprechend.
Behinderung nur auf körperliche (und ggf. seelische) Einschränkungen zu beziehen, ist eine Diskriminierung entsprechend eingeschränkter Personen.
Ich hänge jedoch nicht an dem Namen Behinderten-Beauftragter und kann auch mit einem alternativen Namen leben.
Jedoch ist zu bedenken, daß der Begriff "Gleichstellungsbeauftragte" schon vergeben ist (Landesgleichstellungsgesetz).
Auch der Begriff "Integrationsbeauftragter" ist im allgemeinen Sprachgebrauch eher mit der Integration von Ausländern in die deutsche Gemeinschaft belegt.
Vielleicht fällt jemandem ein besserer Begriff als Behindertenbeauftragter ein, der noch nicht belegt ist.
(Wie wäre es mit Beauftragter zur Verringerung von bestehenden Barrieren und Herstellung von Barrierearmut in der Piratenpartei Brandenburg. Sehr langatmig aber was solls? LOL) Holger-DOS (Diskussion)
Da der Begriff "Behinderter" von Manchem als abwertend empfunden wird, würde ich auch lieber auf den Begriff "Behindertenbeauftragter" verzichten. Wie wäre es mit "Beauftragter zur Beseitigung von Barrieren", kurz Barrierenräumer? Tojol (Diskussion) 11:56, 23. Jun. 2015 (CEST)
- Eigentlich ist das ein ernsthaftes Thema. Insofern schlage ich die "offizielle" Bezeichnung vor: "Beauftragte(r) für die Belange behinderter Menschen". Dass eine solche Beauftragung notwendig ist, hat man beim LPT 2015.1 in Teltow gesehen. -- Bastian (Diskussion) 12:02, 23. Jun. 2015 (CEST)
- Hallo Holger, es geht mir in meiner Einlassung lediglich um die eindeutige Klarstellung der Begrifflichkeit: m.E. ist niemand behindert, weil er eine differenzierte Weltanschauung hat, noch in seinem Glauben von der Masse abweicht. Auch das GG Artikel 3 grenzt da ganz klar ab. (Sonst könnte man nämlich einen Mann unter Frauen u. umgekehrt als behindert titulieren.) Du verstehst meine Intention? LG. Nerd (Diskussion)
- Hallo... Ich glaube, die Intention ist schon, dass wir - wie Tojol richtig bemerkte - einen Beauftragten für die Beräumung von Hindernissen benötigen. So ist bei Religionen durchaus auch Einiges zu beachten. Und darum geht es. Wir wollen niemanden ausgrenzen, weder körperlich Benachteiligte noch durch Religion gewissen Vorgaben Unterworfene... Nur eben der Begriff ist blöd. Also sollten wir einen Aufruf nach einem sinnvollen Begriff starten... sk
- Ich finde den von Tojol vorgeschlagenen Begriff sehr passend (Beauftragter zur Beseitigung von Barrieren, kurz Barrierenräumer; ggf. offiziell vielleicht besser: Beauftragter zum Abbau und zur Beseitigung von Barrieren) Holger-DOS (Diskussion)
- @Nerd, Sicher verstehe ich deine Gedanken, jedoch teile ich sie nicht: Auch die Weltanschauung kann behindern, z.B.: Deine Weltanschauung verbietet dir, tierische Produkte zu essen/trinken (Vegetarier/Veganer). Der LPT findet an einem Ort statt, an dem ein entsprechendes Angebot an Speisen nicht zur Verfügung steht. Also wirst du spätestens zum Mittag abreisen, weil du entsprechend in deiner Weltanschauung behindert wirst. Einen 2. Tag wirst du wegen dieser Behinderung gar nicht erst kommen. Beispiel einer religiösen Behinderung: Du mußt nach deinem Glauben in regelmäßigen Abständen (z.B. stündlich/genau um 12:00 Uhr o.ä.) laut zu deinem Gott/deinen Göttern beten. Ein gesonderter Gebetsraum steht jedoch nicht zur Verfügung. Willst du wirklich in der Versammlung diese Zeremonie durchführen oder wirst du in deinem Glauben behindert? Beispiel für eine technische Behinderung: Du hast keinen oder keinen tragbaren Computer. Dies wird jedoch seit mindestens dem LPT Potsdam (vielleicht auch schon früher) vorausgesetzt, da es seitdem keine schriftlichen Unterlagen zum LPT mehr gibt. Du kannst also dem LPT nicht genügend folgen und wirst entsprechend behindert. Holger-DOS (Diskussion)
- Nimm dir Essen mit, wir fahren nach Brandenburg! Könnte auch für Vegetarier/Veganer gelten. Manche Sachen finde ich wirklich reichlich konstruiert. Bin ich auch behindert, wenn niemand meine Tankfüllung bezahlen will? --uk 19:55, 24. Jun. 2015 (CEST)
- Das klingt so nach: Du bist blind, kannst schlecht hören oder nicht lange ohne Stütze stehen? Sieh doch zu, wie Du zurecht kommst, Du Opfer. Nur körperlich gesunde Menschen zählen was, der Geist ist egal. Ich könnte mal wieder kotzen! -- Bastian (Diskussion)
- @ Holger-DOS: mir ist durchaus deine Interpretation des Begriffes bewusst, sonst wäre diese Diskussion doch gar nicht erst entstanden. Egal. Ich wollte nur anregen; was ich getan habe. Wir sollten das jetzt mal so stehen lassen. Gruß nerd
Agnitio schreibt:
Ersatzschauplätze ziehen Energie ab, jedes kleine Meinungs- u. Definitionsmißverständnis zu einer Grundsatzfrage hoch zu stilisieren bedeutet sich freiwillig in die Ecke von Nörgelei und Besserwissertum zu stellen. Das ist nicht erfolgsversprechend.
Es gibt nur eine wirkliche Frage: Kann die schleichende Entdemokratisierung der Brandenburger Piratenpartei aufgehalten oder gar rückgängig gemacht werden?
Und eine zweite Frage schließt sich an: Wenn Unausgewogenheit beabsichtigt, gewolltes Ergebnis einer Strategie ist und nicht im selbstverschuldeten Kandidatenmangel ihre Ursache hat, sollte dann um Frage 1 zu beantworten gezielt ein Gegengewicht aufgebaut werden? Fraktionierung?
Aber auch hier gilt, erst mal abwarten. Auch dieser Vorstand sollte Zeit haben sich zu beweisen. Ob es nun unbedingt 100 Tage sein müssen ist eine andere Frage, nur dieses Geplänkel um nichts ist einfach nicht konstruktiv und hier wird nur künstlich hochgeschaukelt. Das gilt auch für die Frage wer oder was schuld an den Austritten ist. Realistisch gesehen kann der Verband sich nur über eine erfolgreiche politische Arbeit regenerieren.
Die Bezeichnung ist m.E. zweitrangig (auch wenn mir eine Einigung auf Holgers Vorschlag "Beauftragter zum Abbau und zur Beseitigung von Barrieren", kurz Barrierenräumer durchaus sinnfällig erscheint), wichtig ist der Effekt: Dass LPTs (und andere Veranstaltungen) so durchgeführt werden können, dass möglichst wenig effektive Behinderungen auftreten. (Barrierefrei geht nicht.) M.E. gehört in den Antrag noch eine Formulierung hinein, dass der Beauftragte auf Barrierearmut aufgrund der ihm bekannten tatsächlich vorliegenden Behinderungen hinwirken soll. Es hilft nichts, wenn wir Blinde haben, aber einen Gebärdendolmetscher einsetzen. Ich rege eine entsprechende Überarbeitung des Antrages an. Tojol (Diskussion) 16:28, 25. Jun. 2015 (CEST)