Diskussion:Prignitz-Ruppin/Antrag: Unterschied zwischen den Versionen
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Die Sache ist für mich mit diesem Text abgeschlossen, ich habe keine Unterstützung und werde auch keine erhalten (was gerade auch für technisch-bürokratische Abläufe zutrifft). | Die Sache ist für mich mit diesem Text abgeschlossen, ich habe keine Unterstützung und werde auch keine erhalten (was gerade auch für technisch-bürokratische Abläufe zutrifft). | ||
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@ Agnitio Es weder die Sache des "alten" noch des "neuen" Landesvorstandes, sich um den RV-Infostand zu kümmern. Richtigerweise ist es Sache des derzeitigen RV Vorstandes als Vertreter des Regionalverbandes hier aktiv zu werden. Der derzeitige Besitzer des Infostsandes kann von euch durch den Kassenwart im Auftrag des RV-Vorstandes angeschrieben und zur Herausgabe des RV-Eigentumes (unter Fristsetzung) aufgefordert werden. Zweckmäßigerweise solltet ihr hierzu einen Vorstandsbeschluss machen und dort die Frage der Bevollmächtigung des Kassenwartes regeln (Ansonsten ist bei euch die Vertretung nach außen durch § 11 (2) der RV-Satzung geregelt, sprich: in der gegebenen Dreierkonstellation vertreten zwei (!) Mitglieder des Vorstandes den RV). Falls es Formulierungsfragen für einen derartigen Beschluss gibt, könnt ihr mich gerne dazu direkt anschreiben. Ein weiterer Beschluss sollte dann ggf. für das Klageverfahren auf Herausgabe des Infostandes gemacht werden. mfG, Andreas Schramm |
Version vom 1. Juli 2015, 18:03 Uhr
Danke UK für das Formular. Die technische Umsetzung ist ein Schwachpunkt im Reg.Verband. Ag
Wäre es nicht sinnvoller, eine Anfrage an den Landesvorstand an der dafür vorgesehenen Stelle zu plazieren? https://wiki.piratenbrandenburg.de/Vorstand/Anfragen . Man kann allerdings nicht ausschließen, dass auch hier mitgelesen wird. ;-) -- Bastian (Diskussion) 11:38, 29. Jun. 2015 (CEST),
Mitgelesen sicherlich, aber die zuständigen Mitleser sagen sich, scheiß was auf die Anfrage, soll er doch das Formular nutzen und wahrscheinlich würden sie von anderen Mitlesern auch dafür Beifall erhalten.
Aber.......ich habe schon vor Monaten in meinem Tatigkeitsbericht darauf hingewiesen, ich war persönlich beim Parteitag anwesend, kein Interesse an diesem Infostand. Ich erwarte gar nicht, dass diese Anfrage beantwortet wird, jetzt kommt es mir darauf an, dass ich für mich meine Verantwortlichkeit abschließend geklärt habe, also hier habe ich es letztmalig angesprochen und nun Schluß damit. Eigentlich ist es eine Angelegenheit des vorigen L.vorstands, einige waren mit dem Betroffenen ja auch im engen persönlichen Kontakt.
Die Sache ist für mich mit diesem Text abgeschlossen, ich habe keine Unterstützung und werde auch keine erhalten (was gerade auch für technisch-bürokratische Abläufe zutrifft).
schnipp
@ Agnitio Es weder die Sache des "alten" noch des "neuen" Landesvorstandes, sich um den RV-Infostand zu kümmern. Richtigerweise ist es Sache des derzeitigen RV Vorstandes als Vertreter des Regionalverbandes hier aktiv zu werden. Der derzeitige Besitzer des Infostsandes kann von euch durch den Kassenwart im Auftrag des RV-Vorstandes angeschrieben und zur Herausgabe des RV-Eigentumes (unter Fristsetzung) aufgefordert werden. Zweckmäßigerweise solltet ihr hierzu einen Vorstandsbeschluss machen und dort die Frage der Bevollmächtigung des Kassenwartes regeln (Ansonsten ist bei euch die Vertretung nach außen durch § 11 (2) der RV-Satzung geregelt, sprich: in der gegebenen Dreierkonstellation vertreten zwei (!) Mitglieder des Vorstandes den RV). Falls es Formulierungsfragen für einen derartigen Beschluss gibt, könnt ihr mich gerne dazu direkt anschreiben. Ein weiterer Beschluss sollte dann ggf. für das Klageverfahren auf Herausgabe des Infostandes gemacht werden. mfG, Andreas Schramm