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Diskussion:Vorstand/Beschluss/2015-049: Unterschied zwischen den Versionen

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Begründung des Antrages: "Zuletzt kam es wieder zu Unsicherheit, ob Enthaltungen bei der Abstimmung im Landesvorstand mit zu berücksichtigen sind. Im Vereinsrecht werden Enthaltungen bei der Berechnung der Mehrheit grundsätzlich nicht mitgezählt, siehe https://wiki.piratenpartei.de/Kommentar_zu_einem_Urteil_zur_Stimmenthaltung . Um zukünftig Unsicherheiten hierrüber zu vermeiden, sollte die Ergänzung/Klarstellung der Geschäftsordnung vorgenommen werden. Die Entscheidung kann im Umlaufbeschlussverfahren getroffen werden, da sie die interne Arbeitsweise des Landesvorstandes regelt und die Abstimmung über weitere Umlaufbeschlüsse bis zur nächsten Sitzung des Landesvorstandes betreffen kann." Andreas Schramm
Begründung des Antrages: "Zuletzt kam es wieder zu Unsicherheit, ob Enthaltungen bei der Abstimmung im Landesvorstand mit zu berücksichtigen sind. Im Vereinsrecht werden Enthaltungen bei der Berechnung der Mehrheit grundsätzlich nicht mitgezählt, siehe https://wiki.piratenpartei.de/Kommentar_zu_einem_Urteil_zur_Stimmenthaltung . Um zukünftig Unsicherheiten hierrüber zu vermeiden, sollte die Ergänzung/Klarstellung der Geschäftsordnung vorgenommen werden. Die Entscheidung kann im Umlaufbeschlussverfahren getroffen werden, da sie die interne Arbeitsweise des Landesvorstandes regelt und die Abstimmung über weitere Umlaufbeschlüsse bis zur nächsten Sitzung des Landesvorstandes betreffen kann." Andreas Schramm
:*§ 19 Abs. 3 LaSa: "Der Landesvorstand tagt parteiöffentlich, sofern er nicht eine weitergehende Öffentlichkeit beschließt." Beschlüsse werden auf Sitzungen gefasst. Als Ausnahme könnte man das Konstrukt der UBs (das nicht aus der Satzung herzuleiten ist) akzeptieren, die lediglich Formalfoo und eilig wg. Zeitablauf sind. Hier werden Ausnahmen zur Regel gemacht, wie bei den "nicht-öffentlichen" Sitzungsteilen, deren Nicht-Öffentlichkeit nicht oder nur sehr oberflächlich begründet wird, aber jetzt als Regelfall eingeführt wurden.. --- [[Benutzer:Bastian|Bastian]] ([[Benutzer Diskussion:Bastian|Diskussion]]) 10:13, 28. Sep. 2015 (CEST)

Version vom 28. September 2015, 08:13 Uhr

Es kann ja wohl nicht sein, dass eine Vorstands-GO im Umlaufverfahren geändert wird, oder? Wo ist denn die Dringlichkeit? Da darf man am Demokratieverständnis zweifeln. Und ja, wir haben eine Satzung. --- Bastian (Diskussion) 23:52, 27. Sep. 2015 (CEST)
Begründung des Antrages: "Zuletzt kam es wieder zu Unsicherheit, ob Enthaltungen bei der Abstimmung im Landesvorstand mit zu berücksichtigen sind. Im Vereinsrecht werden Enthaltungen bei der Berechnung der Mehrheit grundsätzlich nicht mitgezählt, siehe https://wiki.piratenpartei.de/Kommentar_zu_einem_Urteil_zur_Stimmenthaltung . Um zukünftig Unsicherheiten hierrüber zu vermeiden, sollte die Ergänzung/Klarstellung der Geschäftsordnung vorgenommen werden. Die Entscheidung kann im Umlaufbeschlussverfahren getroffen werden, da sie die interne Arbeitsweise des Landesvorstandes regelt und die Abstimmung über weitere Umlaufbeschlüsse bis zur nächsten Sitzung des Landesvorstandes betreffen kann." Andreas Schramm

  • § 19 Abs. 3 LaSa: "Der Landesvorstand tagt parteiöffentlich, sofern er nicht eine weitergehende Öffentlichkeit beschließt." Beschlüsse werden auf Sitzungen gefasst. Als Ausnahme könnte man das Konstrukt der UBs (das nicht aus der Satzung herzuleiten ist) akzeptieren, die lediglich Formalfoo und eilig wg. Zeitablauf sind. Hier werden Ausnahmen zur Regel gemacht, wie bei den "nicht-öffentlichen" Sitzungsteilen, deren Nicht-Öffentlichkeit nicht oder nur sehr oberflächlich begründet wird, aber jetzt als Regelfall eingeführt wurden.. --- Bastian (Diskussion) 10:13, 28. Sep. 2015 (CEST)