Vorstand/Beschluss/B2017-008: Unterschied zwischen den Versionen
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Ein Sperrvermerk (Entscheidungsrecht des Landesvorstandes) greift dann, wenn weniger als zehn Direktkandidaten antreten und dadurch zusätzlicher Spielraum im Haushalt entsteht. | Ein Sperrvermerk (Entscheidungsrecht des Landesvorstandes) greift dann, wenn weniger als zehn Direktkandidaten antreten und dadurch zusätzlicher Spielraum im Haushalt entsteht. | ||
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Version vom 25. Januar 2017, 08:49 Uhr
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Thema: Haushalt 2017
Name: FrankB Umlaufbeschluss
Datum: 24.01.2017
Status: offen
Thema: Haushaltsplan 2017
Der Vorstand Beschließt folgenden Haushalt für das Jahr 2017 Datei:Entwurf-Haushaltsplan 2017.pdf
Begründung
Laut Satzung notwendig.
Anmerkung
Zur Erläuterung der Position 4 A 2 c Ausgaben für Wahlkämpfe soll noch mit in den Haushaltsplan aufgenommen werden: Unter der Position "Öffentlichkeitsarbeit" sind Kosten des Wahlkampfes subsummiert (z.B.: Plakate, Flyer, Porto). Davon entfallen: - auf die Landesliste: bis zu 5.000 € - auf die bis zu zehn Direktkandidaten je Kandidat/in: bis zu 2.000 € Verantwortlich für die Verwaltung der Mittel ist die AG Wahlkampf. Ein Sperrvermerk (Entscheidungsrecht des Landesvorstandes) greift dann, wenn weniger als zehn Direktkandidaten antreten und dadurch zusätzlicher Spielraum im Haushalt entsteht. Thomas Bennühr 09:49, 25. Jan. 2017 (CET)
Abstimmung
| Abstimmung: | B2017-008 |
| Dafür: | FrankB, Guido |
| Dagegen: | |
| Enthaltung: | |
| nicht abgestimmt: | |
| Ergebnis: | angenommen / abgelehnt / vertagt |
| Bemerkung: | keine |
