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Vorstand/Beschluss/B2021-058: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 17. August 2021, 09:45 Uhr

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Thema: Erstattung Reisekosten Wahlkampf
Name: Umlaufbeschluss
Datum: 12.08.2021
Status: angenommen

Thema: Erstattung Reisekosten Wahlkampf

Der Landesvorstand möge beschließen:

Personen, die sich aktiv am Wahlkampf der Piratenpartei Brandenburg zur Bundestagswahl beteiligen, können gegenüber dem Landesverband Reisekosten entsprechend der Reisekostenordnung der Piratenpartei Deutschland geltend machen. Hiervon ausgenommen sind Personen, deren Kosten bereits über eine andere vertragliche Regelung abgedeckt sind. Kosten für Übernachtungen werden erst nach vorheriger Genehmigung des Landesvorstandes erstattet.

Als aktive Beteiligung im Sinne des vorherigen Absatzes gelten:

  • die Beteiligung an Infoständen der Wahlkampftour des Landesverbandes, wenn diese nicht nur von geringer Dauer ist und eine aktiv werbende Tätigkeit beinhaltet,
  • die Plakatierung und Abplakatierung im Land Brandenburg, die durch Angabe der Plakatstandorte nachzuweisen ist,
  • die Teilnahme an sonstigen, öffentlichen Wahlveranstaltungen im Land Brandenburg wie z. B. Podiumsdiskussionen, an denen die Person offiziell als Vertreter der Piratenpartei beteiligt ist.

Über weitere erstattungsfähige Beteiligungsformen entscheidet der Vorstand.

Begründung

Viele Mitglieder wenden im Rahmen des Wahlkampfes neben ihrer Zeit auch private Mittel in erheblichem Umfang auf. Zumindest diese, unmittelbar aus der Beteiligung am Wahlkampf entstehenden Kosten sollten auf Antrag vom Landesverband übernommen werden. Personen, die keine Erstattung ihrer Kosten wünschen, können diese im Rahmen des Aufwandsverzichts an die Partei spenden.

Abstimmung

Abstimmung: B2021-058
Dafür: Neythomas (Diskussion), Katrin, Daniel, Jeannette, Dirk
Dagegen:
Enthaltung:
nicht abgestimmt:
Ergebnis: offen
Bemerkung: keine